RRB Nr. 862/2015
Strassen, Richterswil. 3 Seestrasse, Post- bis Gartenstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2015
862. Strassen (Richterswil, 3 Seestrasse, Post- bis Gartenstrasse,
Erwägungen
km 31.460–31.780; Instandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 3 Seestrasse in Richterswil ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse am linken Zürichseeufer von Richterswil (Grenze Kanton Schwyz) nach Zürich. Die durchschnittliche Verkehrsmenge pro Tag beträgt 6391 Fahrzeuge mit einem Schwerverkehrsanteil von 4%. Der betreffende Strassenabschnitt wurde 1985 neu gebaut. Heute weist der Fahrbahnbelag Verformungen, Spurrinnen und unterschiedliche Risse (längs und quer) auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Seestrasse auf dem Teilstück Post- bis Gartenstrasse instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet: In der Fahrbahn wird der bestehende Belag abgefräst und zweischichtig neu eingebaut, stellenweise (auf rund 30% der Fläche) wird zusätzlich die Tragschicht ersetzt. Die Entwässerung wird instand gestellt und sämtliche Armaturen der Schlammsammler und Kontrollschächte werden erneuert. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamtes wird die veraltete Lichtsignalanlage beim Bahnhof Richterswil ersetzt und nach dem heutigen Standard in der 40-Volt-LED-Technologie ausgeführt. Ebenso wird die Strassenbeleuchtung den heutigen Bedürfnissen angepasst. Diese Strasseninstandsetzung wird in Abstimmung mit dem Projekt «Neugestaltung Bahnhofplatz mit Bushof» durch die Gemeinde Richterswil ausgeführt. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 27. Juli 2015 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 850 000 Nebenarbeiten 480 000 Technische Arbeiten 160 000 Total 1 490 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG gebundene Ausgabe von Fr. 1 490 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt 84U-20346), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2015 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 250 000 enthalten und im KEF 2015–2018 für das Jahr 2016 mit Fr. 1 240 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 3 Seestrasse, Post- bis Gartenstrasse, Richterswil, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 490 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 27. Juli 2015)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi