RRB Nr. 871/2015
Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften, Schreiben an das EJPD
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. September 2015
871. Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta
Erwägungen
der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften (Vernehmlassung) a) Mit Schreiben vom 12. Juni 2015 hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement im Auftrag des Bundesrates das Vernehmlassungsverfahren eröffnet im Hinblick auf eine Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften. Das Zusatzprotokoll wurde im Rahmen des Europarates ausgearbeitet und will die Mitwirkungsrechte auf kommunaler Ebene schützen. Es enthält keine direkt anwendbaren Bestimmungen, verpflichtet aber die Vertragsstaaten, gesetzlich zu verankern, dass die Bürgerinnen und Bürger in der Wohngemeinde wählen und kandidieren dürfen. Es liegt in der Kompetenz der Vertragsstaaten, diese Rechte auf andere Personen auszudehnen. Das Protokoll nennt verschiedene Massnahmen, welche die Vertragsstaaten zur Umsetzung der Mitwirkungsrechte verwirklichen müssen. Ferner können die Vertragsstaaten Massnahmen vorsehen, die nur für wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger gelten. Nach Einschätzung des Bundes kann die Schweiz mit einem Beitritt zum Zusatzprotokoll einen Beitrag zur Stärkung der partizipativen Demokratie auf internationaler Ebene leisten und sich in diesem Bereich international positionieren. b) Aus Sicht des Kantons Zürich kann festgestellt werden, dass die Anforderungen des Zusatzprotokolls bereits heute allesamt erfüllt werden. Dessen Ratifikation begründet somit weder direkt noch indirekt neue Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Verhältnis zu den Zürcher Gemeinden. Unbesehen der fehlenden rechtlichen Konsequenzen einer Ratifikation des Zusatzprotokolls für die Schweiz, ist diese aus politischer Sicht zu unterstützen. Zwar besteht der Sinn der Charta darin, die Gemeindeautonomie zu garantieren, womit sie einen thematisch weitergehenden Regelungsbereich als das Zusatzprotokoll umfasst. Die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an den öffentlichen Angelegenheiten ist jedoch grundlegend für eine funktionierende Demokratie und die Schweiz kann gerade im Bereich der kommunalen Demokratie stolz sein auf ihre Errungenschaften. Die Schweiz tut deshalb gut daran, sich mit der Genehmigung des Zusatzprotokolls international zu positionieren und ihren guten Ruf in diesem Bereich zu stärken.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (Zustelladresse: Bundesamt für Justiz, Direktionsbereich Öffentliches Recht, Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und -methodik, 3003 Bern; auch per E-Mail als Word-Dokument an jonas.amstutz@bj.admin.ch): Mit Schreiben vom 12. Juni 2015 haben Sie uns den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften zur Vernehmlassung zugestellt. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir stimmen dem Bundesbeschluss zu. Im Kanton Zürich sind die Anforderungen des Zusatzprotokolls bereits heute vollumfänglich erfüllt, weshalb wir dem Protokoll inhaltlich zustimmen können und auch in Bezug auf die Vollzugtauglichkeit keine Vorbehalte haben.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi