RRB Nr. 885/2020
Anfrage Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, Martin Farner, Stammheim, und Martin Hübscher, Wiesendangen betreffend Leben mit Corona, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 236/2020
Sitzung vom 16. September 2020
885. Anfrage (Leben mit Corona) Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, sowie die Kantonsräte Martin Farner-Brandenberger, Stammheim, und Martin Hübscher, Wiesendangen, haben am 22. Juni 2020 folgende Anfrage eingereicht: Bundesrat und Regierungsrat haben die ausserordentliche Lage aufgehoben und weitgehende Lockerungen beschlossen, die uns allen wieder mehr Normalität ermöglichen. Trotzdem darf nicht vergessen werden: Das Corona-Virus ist nicht verschwunden und es gibt immer noch keinen Impfstoff. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Ansteckungen wieder steigen werden. Sollte das passieren, sind rechtzeitig gezielte Massnahmen zu treffen, um eine zweite Welle bzw. einen zweiten flächendeckenden Lockdown zu verhindern. Ein solcher würde von den Bürgerinnen und Bürgern kaum mehr mitgetragen und bei Wirtschaft und Gewerbe irreversible Schäden verursachen. Bundesrat und Regierungsrat sind gefordert, der Bevölkerung und den Unternehmen aufzuzeigen, wie sie bei steigenden Fallzahlen rasch gezielt eingreifen würden, ohne das ganze soziale und wirtschaftliche Leben wieder abzuwürgen. Dies schafft Vertrauen in die Zukunft und hilft bei der wirtschaftlichen Erholung. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Empfehlungen macht der Regierungsrat der Bevölkerung und der Wirtschaft, um eine zweite Corona-Welle zu vermeiden und wie unterstützt er sie dabei?
2. Stehen im Kanton Zürich genügend Test- und Tracingkapazitäten zur Verfügung, um eine allfällige zweite Welle zu erkennen und Massnahmen zu deren Eindämmung zu treffen?
3. Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat in welcher Priorität zu treffen, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer allfälligen zweiten Welle möglichst gering und möglichst lokal zu halten?
4. Hält der Kanton Zürich genügend Schutzmaterial für die Bevölkerung bereit, um die Ausbreitung des Coronavirus zu minimieren?
5. Welche Strategie hat der Regierungsrat, um bei einer allfälligen zweiten Welle, die besonders verletzlichen Personen zu schützen, ohne das wirtschaftliche und soziale Leben der gesamten Bevölkerung auf ein Minimum zu reduzieren?
6. Mit welchen Massnahmen stellt der Regierungsrat sicher, dass bei einer steigenden Infektion der Bevölkerung ein grossflächiger Lockdown von Betrieben und Bildungseinrichtungen verhindert werden kann?
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion b e s c h l i e s s t d e r R e g i e r u n g s r a t : I. Die Anfrage Beatrix Frey-Eigenmann, Meilen, Martin Farner- Brandenberger, Stammheim, und Martin Hübscher, Wiesendangen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 3 und 6: Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Kanton Zürich trafen der Regierungsrat und seine Direktionen verschiedene Massnahmen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Zürcher Bevölkerung und die Wirtschaft zu mildern. Die Massnahmen betrafen beispielsweise das Contact Tracing, die Testkriterien und Empfehlungen zu Tests, das Besuchsverbot in Heimen und Spitälern sowie der Aufruf an die Geschäftsbanken, den Unternehmen Überbrückungsdarlehen zu gewähren mit gleichzeitiger Bereitstellung einer Kreditausfallgarantie für die Banken und die Gewährung von wirtschaftlicher Soforthilfe für Selbstständigerwerbende und Kleinstunternehmen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit leistet mit der Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigungen, der Arbeitsvermittlung und der Überprüfung der Schutzkonzepte in den Betrieben einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Wirtschaft. Die gewerblichen Mieterinnen und Mieter des Kantons können Mietzinsreduktionen beantragen, die im Einzelfall geprüft und bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen gewährt werden. Um die Aufrechterhaltung der Baustellen im Kanton sicherzustellen, fand zudem am 7. April 2020 eine Aussprache zwischen einer Delegation der Baudirektion und Vertretungen des Schweizerischen Baumeisterverbandes sowie des Baumeisterverbandes der Region Zürich-Schaffhausen statt. Daneben gelten für die gesamte Bevölkerung nach wie vor die Massnahmen des Bundes gegen die Ausbreitung des Coronavirus gemäss der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818. 101.26). Dazu gehören namentlich die Abstandsregel von 1,5 m, die allgemeinen Hygienemassnahmen sowie die Pflicht zum Tragen von Schutz- masken im öffentlichen Verkehr und die Quarantänemassnahmen. Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe einschliesslich Bildungseinrichtungen sowie Organisatoren von Veranstaltungen müssen zudem
gemäss Art. 4 der Covid-19-Verordnung besondere Lage ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Für Bildungseinrichtungen hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 704/2020 die allgemeinen Anforderungen an die Schutzkonzepte sowie stufenspezifisch ergänzende Vorgaben festgelegt. Der Lockdown im Frühjahr 2020 hat tiefe Spuren in der Wirtschaft hinterlassen. Ein zweiter Lockdown würde die angespannte Lage am Arbeitsmarkt weiter verschärfen. Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 720/ 2020 auch einen Sonderstab Covid-19 eingesetzt. Dieser steht unter der Leitung des Kommandanten der Kantonspolizei und koordiniert einerseits die Umsetzung der bereits beschlossenen Massnahmen betreffend Covid-19, anderseits verfolgt er die Entwicklung der Lage und erarbeitet stufenweise und bedarfsorientierte Szenarien sowie dazugehörige verhältnismässige, um- und durchsetzbare Massnahmen. Aufgrund der epidemiologischen Lage hat der Regierungsrat am 24. August 2020 eine Verordnung mit vier weiteren Massnahmen erlassen (Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, LS 818.18). Diese umfassen die Verpflichtung von Gastronomiebetrieben zur Aufnahme der Kontaktdaten ihrer Gäste, eine Maskentragepflicht in allen Innenräumen von Einkaufsläden, Einkaufszentren und Märkten sowie Vorgaben bezüglich Personenobergrenze in Innen- und Aussenräumen von Gastronomiebetrieben, Bars, Diskotheken und Clubs. Zu Frage 2: Sowohl das Contact Tracing als auch genügend Testkapazitäten und eine niederschwellige Testung sind von elementarer Bedeutung bei den Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Das Contact Tracing im Kanton Zürich ist gut aufgestellt und kann zurzeit bis zu 100 Indexfälle pro Tag bearbeiten. Zur Entlastung des Kantonsärztlichen Dienstes ist ein Zweisäulensystem installiert worden (RRB Nr. 720/2020). Dies bedeutet, dass einerseits verwaltungsintern Unterstützung beigezogen wird, namentlich von der Kantonspolizei, und anderseits ein Auftrag an ein externes Unternehmen vergeben wurde. Zurzeit sind die bestehenden Testzentren und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Lage, täglich insgesamt rund 1000 Tests durchzuführen. Zur Sicherstellung ausreichender Testkapazitäten richteten die Spitäler ferner sogenannte Teststrassen ein, die von den Notfallstationen abgetrennt sind. Pro Teststrasse können täglich rund 70 Coronatests
durchgeführt werden. Im Maximalausbau soll es im ganzen Kanton Zürich rund 15 Teststrassen geben, die von zehn Spitälern betrieben werden (RRB Nr. 699/2020).
Zu Frage 4: Weder der Kanton Zürich noch der Bund unterhalten Lager mit Schutzmaterial für die Bevölkerung. Gemäss Bundespandemieplan wird der Bevölkerung empfohlen, für die persönliche Vorsorge einen Vorrat von 50 Hygienemasken pro Person anzulegen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Schutzmasken und Desinfektionsmitteln über den freien Markt ist seit längerer Zeit in ausreichendem Masse sichergestellt. Zu Frage 5: Hierzu kann auf die Beantwortung der Frage 11 der Interpellation KR- Nr. 254/2020 betreffend Umgang des Kantons Zürich mit der besonderen Lage verwiesen werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli