RRB Nr. 89/2016
Postulat Christoph Ziegler, Elgg, und Jacqueline Peter, Zürich, betreffend Rahmenbedingungen für den Einsatz von Klassenassistenzen, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 263/2015
Sitzung vom 3. Februar 2016
89. Postulat (Rahmenbedingungen für den Einsatz
Erwägungen
von Klassenassistenzen) Kantonsrat Christoph Ziegler, Elgg, und Kantonsrätin Jacqueline Peter, Zürich, haben am 26. Oktober 2015 folgendes Postulat eingereicht: Der Regierungsrat soll veranlassen, dass transparente Rahmenbedingungen erarbeitet werden für Klassenassistenzen, Klassenhilfen ohne Fachausbildung, Senioren im Klassenzimmer, Zivildienstleistende etc. Begründung: Um die Kosten im Griff zu behalten und Klassenpersonen wirksam zu entlasten, können Klassenassistenzen, Klassenhilfen, Zivildienstleistende etc. in verschiedenen Situationen niederschwellige Unterstützung leisten. Doch fehlt bisher eine einheitliche Regelung: Zwar werden von der ZAL (Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung der Lehrpersonen) bereits Kurse für Klassenassistenzen angeboten und durchgeführt, dabei existieren aber weder klare Rahmenbedingungen, noch ist der Einsatzbereich für Schulassistenzen festgelegt. Auch gibt es keine konkreten bzw. verbindlichen Aussagen über die Anstellungsbedingungen. Eine klare Regelung zum Thema Klassenassistenzen wird ausserdem auch notwendig, da sich inzwischen der Bund dafür entschieden hat, die wertvollen Einsätze von Zivildienstleistenden an der Schule nicht zu verbieten. Der Regierungsrat soll daher für klare und einfache Rahmenbedingungen sorgen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Anstellungen weiterhin niederschwellig erfolgen können. Dabei sind unter anderem folgende Fragen zu klären: Wer kann Klassenassistenzen beantragen? Wie ist die Finanzierung geregelt? Welche Anforderungen werden an Klassenhilfen oder Zivildienstleistende gestellt? Wie genau können/sollen Zivildienstleistende eingesetzt werden? Welche Regelung besteht bezüglich Haftungsfrage? Wie kann verhindert werden, dass mit der Anstellung von gut ausgebildeten Klassenassistenzen die VZE-Regelung umgangen wird?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zum Postulat Christoph Ziegler, Elgg, und Jacqueline Peter, Zürich, wird wie folgt Stellung genommen: Schulassistenzen können die Lehrpersonen in ihrer Tätigkeit unterstützen und entlasten. Der Entscheid darüber, ob Schulassistenzen eingesetzt werden sollen, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Das Volksschulamt hat in Zusammenarbeit mit Vertretungen aus dem Schulfeld Empfehlungen für den Einsatz von Schulassistenzen an der Volksschule erarbeitet (http://www.vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ gogischespersonal.html). In den Empfehlungen von 25. Januar 2016 werden die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes von Schulassistenzen aufgezeigt. Im Einzelnen werden insbesondere die möglichen Handlungsfelder und die Anstellungsbedingungen beschrieben. Das Anliegen des Postulates wird mit den vorliegenden Empfehlungen erfüllt. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, das Postulat KR-Nr. 263/2015 nicht zu überweisen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi