RRB Nr. 898/2014
Gesamtmelioration Fischenthal-Ost, Projekterweiterung, Genehmigung, zusätzliche Subvention, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. August 2014
898. Gesamtmelioration Fischenthal-Ost (Projekterweiterung, Mehrkosten)
Erwägungen
A. Mit RRB Nr. 1877/2001 wurde das Projekt Gesamtmelioration Fischenthal-Ost genehmigt, und es wurden folgende Staatsbeiträge zugesichert: 1. Güterzusammenlegung Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Technische Vorarbeiten 150 000 100% 150 000 Landumlegung 300 000 50% 150 000 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 3 300 000 45% 1 485 000 Insgesamt 3 750 000 1 785 000 2. Waldzusammenlegung Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Technische Vorarbeiten 95 000 100% 95 000 Landumlegung 600 000 50% 300 000 Bauliche Massnahmen und Vermarkung 905 000 45% 407 250 Insgesamt 1 600 000 802 250 Mit RRB Nr. 607/2005 wurde eine Projekterweiterung zuzüglich Mehrkosten genehmigt, und es wurden folgende Staatsbeiträge zugesichert: 3. Gesamtmelioration Fischenthal-Ost Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Bauliche Massnahmen Feld 544 000 45% 244 800 Bauliche Massnahmen Wald 14 000 45% 6 300 Insgesamt 558 000 251 100
B. Infolge einer zusätzlichen Projekterweiterung (a) sowie Mehrkosten (b, c) wird eine Erhöhung des Staatsbeitrages im Feld notwendig. Der Bund hat die vorliegenden Mehrkosten bereits genehmigt und die entsprechenden Bundesmittel zugesichert. Dasselbe gilt für die Gemeinde, Dritte sowie die Grundeigentümerinnen und -eigentümer. Im Wald können die Kosten eingehalten werden.
a) Projekterweiterung: Bereits im März 2007 stimmte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) einer Projekterweiterung grundsätzlich zu, welche die Sicherung des Rutsches beim Hof Hintergrund, die Belagssanierung Brüttentalstrasse und die geänderte Erschliessung Strickweid (Weg Nr. 11) umfasst. Die Projekterweiterungen sind entsprechend den eingereichten Unterlagen zu genehmigen (§ 86 Landwirtschaftsgesetz vom 2. September 1979, LG), und es ist ein Staatsbeitrag auszurichten. Die mit RRB Nrn. 1877/ 2001 und 607/2005 festgelegten Beitragssätze sind beizubehalten (§ 97 Abs. 2. lit. b LG). Damit kann die volle Beitragsleistung des Bundes ausgelöst werden. Es ist folgender Staatsbeitrag auszurichten: Kosten Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag in Franken Kosten in Franken in Franken Sicherung Hof Hintergrund 70 000 70 000 45% 31 500 Belagssanierung Brüttentalstrasse 510 000 210 000 45% 94 500 Erschliessung Strickweid 107 000 107 000 45% 48 150 Insgesamt 687 000 387 000 174 150 Mit RRB Nr. 1877/2001 wurde die Baubewilligung für die Bachverbauung Schürlibach erteilt, wozu die Rutschsanierung gehört. Aufgrund einer separaten öffentlichen Auflage der Projekte Brüttentalstrasse und Erschliessung Strickweid, publiziert am 22. Mai 2007, konnten diese Baubewilligungen fristgerecht erteilt werden. b) Mehrkosten (Zusicherung des BLW von 2007): Beim Abrechnen der Wege Nr. 2 und 3 (Hinteregg, Vorderegg), Nr. 4 (Waldbergstrasse), Nr. 10 (Eggweg), Nr. 77 und 78 (Beicher, Stadel) wurden Kostenüberschreitungen von 8,5% festgestellt, was Mehrkosten von Fr. 319 000 entspricht. Ursachen sind unerwartet schwieriger Baugrund, Mehraufwand an Sickerleitungen sowie höhere Angebotspreise der Unternehmer als erwartet. Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Wege Hinteregg/Vorderegg 34 000 45% 15 300 Waldbergstrasse 78 000 45% 35 100 Eggweg 191 000 45% 85 950 Wege Beicher und Stadel 16 000 45% 7 200 Insgesamt 319 000 143 550 c) Mehrkosten (Zusicherung des BLW von 2009): Während der Projektausführung wurden in den Bauetappen 4 und 6 aus technischen Gründen verschiedene Zusatzmassnahmen notwendig wie zusätzliche Sicherungsbauten und Verstärkung der Kieskoffer sowie Beläge auf den Wegen ins Hagenbuch und in den Tierhag. Die Mehrkosten belaufen sich auf Fr. 132 000. Im Einzelnen: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag
Kosten in Franken in Franken Wege Hagenbuch, Tierhag 24 000 45% 10 800 Waldberg-Erpli 20 000 45% 9 000 Rekultivierung alte Waldbergstrasse 40 000 45% 18 000 Ableitung Ohrüti 25 000 45% 11 250 Beicher Zusatz 23 000 45% 10 350 Insgesamt 132 000 59 400 Die Kosten der Projekterweiterung und die Mehrkosten ergeben folgende Staatsbeiträge: Beitragsberechtigte Beitragssatz Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Projekterweiterung 387 000 45% 174 150 Mehrkosten (2007) 319 000 45% 143 550 Mehrkosten (2009) 132 000 45% 59 400 Insgesamt 838 000 377 100
C. Für die Gesamtmelioration Fischenthal-Ost ergeben sich somit folgende Gesamtkosten und Staatsbeiträge: 1. Güterzusammenlegung Feld Beitragsberechtigte Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken RRB Nr. 1877/2001 3 750 000 1 785 000 RRB Nr. 607/2005 544 000 244 800 Erhöhung gemäss vorliegendem Antrag 838 000 377 100 Insgesamt 5 132 000 2 406 900 Für die Güterzusammenlegung im Feld belaufen sich die beitragsberechtigten Kosten auf Fr. 5 132 000. Der Staatsbeitrag beträgt Fr. 2 406 900. Die mit RRB Nrn. 1877/2001 und 607/2005 genehmigten beitragsberechtigten Kosten sind um Fr. 838 000, der zugesicherte Staatsbeitrag um Fr. 377 100 zu erhöhen. Der genannte Staatsbeitrag wird zulasten des Buchungskreises Nr. 8820, Abteilung Landwirtschaft, Konto 5660 9 00000, Investitionsbeitrag an private Institutionen ohne Erwerbszweck, Objektkredit Nr. 88G-200-08-005, verbucht. Die erforderlichen Investitionsbeiträge sind im Budget 2014 mit Fr. 300 000 enthalten. Die Betreffnisse für die folgenden Jahre sind im KEF 2014–2017 eingestellt.
2. Waldzusammenlegung Für die Waldzusammenlegung belaufen sich die mit RRB Nrn. 1877/ 2001 und 607/2005 genehmigten beitragsberechtigten Kosten unverändert auf Fr. 1 614 000, der Staatsbeitrag auf Fr. 808 550. 3. Gesamtmelioration (Feld- und Waldzusammenlegung) Beitragsberechtigte Staatsbeitrag Kosten in Franken in Franken Güterzusammenlegung 5 132 000 2 406 900 Waldzusammenlegung 1 614 000 808 550 Insgesamt 6 746 000 3 215 450 Für die Gesamtmelioration belaufen sich die zugesicherten beitragsberechtigten Gesamtkosten auf Fr. 6 746 000 und der Staatsbeitrag auf Fr. 3 215 450. Es ergeben sich folgende Kapitalfolgekosten: Staatsbeitrag Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) gemäss Fr. Jahre Abschreibung Kalk. Zinsen Total RRB Nr. 1877/2001 2 587 250 30 86 200 29 100 115 300 RRB Nr. 607/2005 251 100 30 8 400 2 800 11 200 Staatsbeitrag für Mehrkosten 377 100 30 12 600 4 200 16 800 und Projekterweiterung Total 3 215 450 107 200 36 100 143 300 Die Kapitalfolgekosten für die Ausgabe von Fr. 3 215 450 betragen jährlich Fr. 143 300. Sie setzen sich aus den Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen von 2,25% zusammen.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Projekterweiterungen in der Gesamtmelioration Fischenthal- Ost werden genehmigt.
II. An die Kosten der Projekterweiterung und die Mehrkosten der Gesamtmelioration Fischenthal-Ost von Fr. 838 000 wird eine zusätzliche Subvention von 45%, Fr. 377 100, als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8800, Amt für Landschaft und Natur, zugesichert. Die gesamte für die Gesamtmelioration Fischenthal-Ost zugesicherte Subvention beträgt Fr. 3 215 450 (Fr. 2 406 900 für die Güterzusammenlegung und Fr. 808 550 für die Waldzusammenlegung).
III. Die Auszahlung der Subvention erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen gemäss RRB Nr. 1877/2001 und nach Massgabe der vom Kantonsrat beschlossenen Voranschlagskredite.
IV. Für den Teuerungsnachweis gelten dem RRB Nr. 1877/2001 entsprechend der Zürcher Baukostenindex für die Baukosten, für die technischen Arbeiten der KBOB.
V. Für die Ausführung der Arbeiten und die Einsendung der Abrechnung wird Frist bis 31. Dezember 2017 gewährt.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an die Meliorationsgenossenschaft Fischenthal-Ost (Präsidentin: E. Piscitelli, Ohrüti, 8496 Steg [E]), den Gemeinderat Fischenthal, Oberhofstrasse 2, 8497 Fischenthal, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, das Ingenieurbüro Nüesch + Partner, Feldistrasse 9, 8645 Jona, das Bundesamt für Landwirtschaft, Mattenhofstrasse 5, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi