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Netzwerkstelle Ostschweiz, Interreg V A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Schreiben an die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen, Netzwerkstelle Ostschweiz

RRB Nr. 905/2013 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 21. Aug. 2013

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-905-2013/de/netzwerkstelle-ostschweiz-interreg-v-a-alpenrhein-bodensee-hochrhein-schreiben-an-die-staatskanzlei-des-kantons-st-gallen-netzwerkstelle-ostschweiz

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 905/2013

Netzwerkstelle Ostschweiz, Interreg V A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein, Schreiben an die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen, Netzwerkstelle Ostschweiz

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2013

905. Interreg V A Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein Mit dem Schreiben vom 27. Juni 2013 hat die Netzwerkstelle Ostschweiz (NWS-O) den Entwurf einer Strategie für das neue Interreg-V-Programm «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» (ABH) für die kommende Förderperiode ab 2014 den am Programm beteiligten Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Ausgangslage Am 14. März 2013 haben sich die Regierungen der Ostschweizer Kantone (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau) anlässlich der

Erwägungen

50. Plenarkonferenz der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK) zusammen mit dem assoziierten Kanton Zürich auf die Weiterführung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen des Interreg-V-A- Programms «Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein» geeinigt und einen gemeinsamen Finanzrahmen festgelegt. Im Vorfeld dieser Plenarkonferenz hatte der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 265/2013 die Zürcher Position definiert. Die europäischen Programmpartner erhalten ihre Mittel aus dem Ziel «Europäische territoriale Zusammenarbeit» des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Europäische Kommission (Kommission) gibt den Rahmen für die inhaltliche Ausgestaltung für die durch den EFRE finanzierten Programme und Massnahmen für den Zeitraum 2014–2020 vor. Zu den wesentlichen Neuerungen gegenüber der laufenden Förderperiode zählt insbesondere die Konzentration der verfügbaren Mittel auf eine kleinere, besser mit der Strategie Europa 2020 verknüpfte Anzahl Prioritäten. Die Kommission versucht dadurch die Wirkung der eingesetzten Mittel zu verbessern und so verstärkt zur Umsetzung der gemeinsamen Strategie beizutragen. Die einzelnen Programme müssen die von der Kommission vorgegebene thematische Konzentration umsetzen. Dazu setzte das Programm ABH eine breit abgestützte Programmierungsgruppe ein. Diese hat in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern und Kantonen und gestützt auf verschiedene Grundlagen (darunter eine Stärken-Schwächen-Analyse des Programmgebiets, verschiedene Arbeitstreffen mit

Projektpartnerinnen und -partnern sowie Rückmeldungen der Fachkommissionen der Internationalen Bodenseekonferenz [IBK]) die neue thematische Ausrichtung des Programms beschlossen. Diese bildet den Kern der Strategie für das künftige Programm.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen, Netzwerkstelle Ostschweiz, Regierungsgebäude, 9001 St. Gallen: Mit Zuschrift vom 27. Juni 2013 haben Sie uns den Entwurf einer Strategie für das neue Interreg-V-Programm «Alpenrhein-Bodensee- Hochrhein» unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen die im Entwurf der Strategie vorgeschlagenen Prioritätsachsen «Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung», «Umwelt, Energie und Verkehr» sowie «Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement». Die Programmierungsgruppe hat die vom Kanton Zürich geäusserten Präferenzen bei ihrer Auswahl berücksichtigt. Die vorliegenden Themen entsprechen zudem mehrheitlich der Ausrichtung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und ermöglichen so den Einsatz der entsprechenden Fördermittel des Bundes. Insbesondere begrüssen wir die thematische Überlappung einzelner Ziele, was für eine einfache Abwicklung sorgen dürfte, auch wenn die Zuteilung der Fördermittel zu den einzelnen Themen bereits zu Beginn der Förderperiode vorgenommen werden muss. Mindestens genauso wichtig wie die thematische Ausrichtung des Programms erscheint uns dessen konkrete Umsetzung durch die Projekte. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die geförderte grenzüberschreitende Zusammenarbeit nachhaltig ist und einen Mehrwert für das Programmgebiet entfaltet. Das Bewilligungsverfahren für die Projekte, das noch genauer zu bestimmen ist, muss auf diese Punkte ein besonderes Augenmerk richten. Die Sichtbarkeit von Interreg könnte durch regelmässige, gemeinsame Medienmitteilungen über bewilligte, laufende und abgeschlossene Projekte im Programmgebiet verbessert werden. Die Projektverantwortlichen könnten durch ein Treffen mit einer regionalen Vertretung der Programmbehörden nach Ablauf der Förderung zur Weiterführung des Projektes motiviert werden.

Wir weisen erneut darauf hin, dass auch in Zukunft ein angemessenes Mitentscheidungsrecht der Kantone bei der Auswahl der Projekte vorzusehen ist und dass die Möglichkeit eingeräumt wird, die nicht ausgeschöpften Finanzmittel am Ende der mit dem Bund vereinbarten Programmperiode Bund und Kantonen zurückzuerstatten.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi