RRB Nr. 905/2022
Anfrage Wilma Willi, Stadel, Thomas Forrer, Erlenbach, und David Galeuchet, Bülach, betreffend Amphibien- und Artenmonitoring solange wir diese Lebewesen noch haben, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 129/2022
Sitzung vom 22. Juni 2022
905. Anfrage (Amphibien- und Artenmonitoring solange wir diese Lebewesen noch haben) Kantonsrätin Wilma Willi, Stadel, sowie die Kantonsräte Thomas Forrer, Erlenbach, und David John Galeuchet, Bülach, haben am 11. April 2022 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen der Programmvereinbarung des Bundes mit den Kantonen zur Ökologischen Infrastruktur für die Periode 2020 bis 2024 muss der Kanton Zürich dem Bund ein Konzept für die Planung und den Erhalt der ökologischen Infrastruktur in zwei Jahren vorlegen. Diese Konzepte sollten bis 2040 dann auch umgesetzt werden. Im Januar dieses Jahres hat der Kantonsrat bereits das Postulat 393/2019 «Ungenügende ökologische Infrastruktur sanieren» überwiesen. Das ist eine wichtige und umfassende Aufgabe. Damit die Planung und die verlangte Sanierung sinnvoll durchgeführt werden können, werden jedoch solide Daten benötigt. Im Kanton Zürich fand bis anhin keine generelle Erhebung statt, was dazu führt, dass man kaum genügende Daten über den zeitlichen Verlauf von Artenbeständen hat. Immer wieder führen Oekobüros, Freiwillige, Studierende und Naturschutzvereine punktuell oder projektbezogen Monitoringaktivitäten zu kritischen Arten durch. Als Beispiel: Unter der Führung einer freiwilligen Gruppe des Naturschutzvereins Stadel werden jeweils während des grössten Amphibienzuges im Kanton Zürich im Frühjahr Daten erhoben. Dies ist wichtig, aber es ersetzt nicht eine systematische Erfassung, Koordination und Überwachung. Hier ist der Kanton Aargau weiter, dort wird seit 1999 zumindest die Entwicklung der Amphibienbestände systematisch beobachtet. Ehrenamtliche Kennerinnen und Kenner führen die Monitorings durch, jedoch dienen die erhobenen Daten als hervorragende Grundlage, da die Untersuchungen durch den Kanton überwacht werden. Der Kanton Zürich ist einer der moorreichsten Mittellandkantone, aber leider sind nur noch 10% der Feuchtgebiete erhalten geblieben. Dies zeigt auf, wie dringlich es ist, mit einem Monitoring die Entwicklung der Amphibienbestände und anderer Zielarten systematisch zu überwachen. Weiter wird Monitoring zum Beispiel auch zunehmend wichtig, um festzustellen, wie sich Neobiota ausbreitet.
Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Wie will der Kanton die vom Bund geforderten Daten für den Bericht zur Ökologischen Infrastruktur in der noch verbleibenden Zeit erheben?
2. Wie sieht die Planung des Kantons für das vom Bund geforderte Konzept aus?
3. Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als erforderlich, um die Überwachung von kritischen Arten längerfristig zu bewerkstelligen?
4. Was wurde bis jetzt in dieser Hinsicht unternommen?
5. Wie kann ein solch umfassendes Monitoring im Kanton Zürich umgesetzt werden? Ist dabei der Einbezug von privaten Organisationen geplant?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Wilma Willi, Stadel, Thomas Forrer, Erlenbach, und David John Galeuchet, Bülach, wird wie folgt beantwortet:
Um den Raum für die langfristige Erhaltung der Biodiversität zu sichern, sieht die Strategie Biodiversität Schweiz des Bundesrates von 2012 den Aufbau und den Betrieb einer Ökologischen Infrastruktur vor. Bis 2040 soll die Schweiz gesamthaft über eine funktionsfähige Ökologische Infrastruktur verfügen. Hierzu sind einerseits spezifische Aufwertungen und Ergänzungen bestehender sowie neue Kerngebiete nötig. Anderseits soll ein System von Vernetzungsgebieten in der gesamten Landschaft gesichert und ergänzt werden, um die Verbindung und damit den genetischen Austausch zwischen den Schutzgebieten sicherzustellen. Der zügige Aufbau bzw. die Sanierung der Ökologischen Infrastruktur ist das prioritäre Ziel des Naturschutzes in den kommenden Jahren, um den anhaltenden Biodiversitätsverlust zu stoppen und die einheimische Artenvielfalt in langfristig überlebensfähigen Beständen zu erhalten. Dementsprechend bildet die Ökologische Infrastruktur auch den konzeptionellen Rahmen für die fünf Schwerpunkte gemäss dem aktuellen Umsetzungsplan zum Naturschutz-Gesamtkonzept (NSGK) bis 2025 (RRB Nr. 240/2017). Mit dem Inkrafttreten des Gegenvorschlags zur Natur-Initiative (Vorlage 5582) am 1. Oktober 2021 wurde im Kanton Zürich die Förderung der Biodiversität mit zusätzlichen Einlagen in den Natur- und Heimatschutzfonds verstärkt. Die Fondseinlagen sind für die raschere Umsetzung des NSGK bestimmt.
Zu Frage 1: Die Vorgaben des Bundes in den Programmvereinbarungen 2020– 2024 zum Naturschutz sehen vor, dass der Kanton Zürich bis 2024 eine Fachplanung für die Ökologische Infrastruktur erstellt. Die Mindestanforderungen des Bundes an die Planungsarbeit der Kantone sind in einer Arbeitshilfe beschrieben. Als Grundlage für entsprechende Planungen sind ausreichende Daten zu Vorkommen von Lebensräumen und Arten sowie Potenzialflächen für naturschutzfachlich bedeutende Lebensräume unabdingbar. Es trifft zu, dass die meisten methodisch einheitlichen Inventare über das Vorkommen von schutzwürdigen Lebensräumen und Arten im Kanton Zürich relativ alt sind und mindestens teilweise nicht mehr den aktuellen Zustand abbilden. Es gibt jedoch zu verschiedenen Arten oder Artengruppen auch neuere Daten. Beispiele sind die Aufnahmen aller nationalen Amphibien-Laichgebiete (2019), die Flora des Kantons Zürich (2012–2016), die Tagfalterkartierung (2011/12) oder die jährlichen Brutvogelerhebungen im Kanton Zürich (Avimonitoring). Weiter gibt es auf nationaler Ebene Erhebungen im Rahmen der Aktualisierung der Roten Listen und des Biodiversitätsmonitorings Schweiz. Für viele Artengruppen bestehen zudem aus unterschiedlichen Quellen grosse Mengen an Beobachtungsdaten, die von den jeweiligen nationalen Datenzentren überprüft und verwaltet werden. Im Auftrag des Bundes hat InfoSpecies, die Dachorganisation der nationalen Daten- und Informationszentren, anhand der zahlreichen Beobachtungsdaten Grundlagen für die Planung der Ökologischen Infrastruktur erarbeitet. Diese wissenschaftlichen Ergebnisse stehen den Kantonen zur Verfügung. Die bestehenden Datengrundlagen genügen damit grundsätzlich den in der Arbeitshilfe des Bundes genannten Anforderungen. Auch wenn gewisse Datenlücken bestehen, erlauben die verfügbaren Grundlagen eine zielführende und fachlich kongruente Planung. Detailliertere Erhebungen sind allenfalls in einer späteren Phase im Hinblick auf die Umsetzung projektspezifisch oder in Teilräumen angezeigt. Zu Frage 2: Die kantonale Fachplanung der Ökologischen Infrastruktur baut auf den bestehenden Planungen des NSGK und den laufenden Arbeiten in den aktuellen NSGK-Umsetzungsschwerpunkten auf und entwickelt diese weiter. Sie nimmt weitere Konzepte und Planungen aus anderen raumrelevanten Sektoralpolitiken wie Gewässer, Wald, Landwirtschaft,
Fischerei und Jagd auf. Die Ausarbeitung orientiert sich an der Arbeitshilfe «Ökologische Infrastruktur» des Bundes. Konkrete Hinweise und Werkzeuge für die einzelnen Arbeitsschritte sind im Werkzeugkasten «Ökologische Infrastruktur Mittelland» dokumentiert, bei dessen Ent- wicklung sich der Kanton Zürich massgeblich beteiligt hat. Ein zentrales Element des Ausarbeitungsprozesses bildet der Einbezug der Ämter und Fachstellen mit relevanten thematischen Überschneidungen mit dem Projekt sowohl auf der Fach- als auch auf der Steuerungsebene. Zudem ist ein Echoraum mit wichtigen externen Stakeholdern vorgesehen. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, die auch wesentliche Bearbeitungsschritte ausführt. Gemäss dem Zeitplan des Bundes soll bis im Frühling 2023 ein erster Entwurf vorliegen. Die Fachplanung soll dem Bundesamt für Umwelt im Frühjahr 2024 eingereicht werden. Zu Fragen 3–5: Eine ausführliche Darstellung der vorhandenen Daten zu Lebensräumen und Artvorkommen findet sich in der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 398/2019 betreffend Naturschutzgesamtkonzept: Kenntnisse über das Vorkommen von Arten. Aus diesen Daten lassen sich für verschiedene Organismengruppen retrospektiv die Bestandesentwicklungen der Arten ablesen. Welche Massnahmen künftig erforderlich sind, um die Überwachung von kritischen Arten längerfristig zu bewerkstelligen, wird zurzeit im Rahmen einer umfassenden Datenstrategie geprüft (vgl. Vorlage 5687). Dabei sind der Nutzen der Erneuerung bestehender Inventare und der Nutzen der Neuerhebung von bisher noch nicht erfassten Artengruppen und Lebensräumen oder mehrjährigen Monitorings gegeneinander abzuwägen. Eine regelmässige Überwachung von kritischen Arten findet bereits im Rahmen der Erhebungen zum Indikator «Bestandessicherung bedrohter Arten» gemäss Konsolidiertem Entwicklungs- und Finanzplan und von Erfolgskontrollen zu den floristischen und faunistischen Aktionsplänen statt. Dabei wird für ausgewählte Pflanzen- und Tierarten, die im Fokus der Artenschutzbemühungen der Fachstelle Naturschutz stehen, die Entwicklung von Bestandesgrösse bzw. Anzahl Populationen im Kanton Zürich im Verlaufe der Jahre verfolgt. Bereits in vertiefter Abklärung ist zudem ein Konzept zum Aufbau eines Amphibienmonitorings ähnlich dem Vorgehen
des Kantons Aargau. Dabei werden insbesondere auch die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit Freiwilligen sowie privaten Organisationen evaluiert, wie sie bei den jährlichen Brutvogelaufnahmen im Rahmen des Avimonitorings bereits erfolgreich angewendet werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli