RRB Nr. 906/2024
Anfrage Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Diskriminierender Beschluss zur Absage des Alba-Festivals, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 265/2024
Sitzung vom 4. September 2024
906. Anfrage (Diskriminierender Beschluss zur Absage des Alba-Festivals) Kantonsrätin Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 19. August 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Regierungsrätin und damalige Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr hat am 2.9.2021 mittels Präsidialverfügung die Bewilligung für die Durchführung des Alba-Festivals vom 4./5.9.2021 in der Stadt Zürich entzogen. Nebst den epidemiologischen Gründen mit Verweis auf die Auslastung der Spitäler führt die Regierungspräsidentin auch aus, dass in diesem konkreten Fall auch der Bezug zu einer spezifischen Gemeinschaft, namentlich der albanischen Community, zum Entscheid geführt hat. Nun hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass diese Präsidialverfügung des Regierungsrats das Diskriminierungsverbot nach Art. 14 EMRK verletzt hat. Es stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
Erwägungen
1. Welche Konsequenzen werden aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts gezogen?
2. Hat dieses Urteil Auswirkungen auf interne Abläufe? Wenn ja, wie sehen diese aus?
3. Sieht sich der Regierungsrat in der Pflicht, gemeinsam mit der Stadt in Zukunft dafür zu sorgen, dass das Alba-Festival und andere Anlässe diskriminierungsfrei durchgeführt werden können?
4. Ist nebst den Gerichtskosten weiterer finanzieller Schaden entstanden?
5. Teilt der Regierungsrat die Einschätzung der Fragestellenden, dass das ergangene Urteil in offensichtlichem Widerspruch zu den Bemühungen der Regierung und der Verwaltung des Kantons Zürich steht, alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln und niemanden aufgrund der Herkunft, Ethnie, Religion oder des Geschlechts zu diskriminieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Sonja Rueff-Frenkel, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Konsequenzen wurden längst vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts gezogen. So wurde unmittelbar nach dem Entscheid zur Absage des Alba-Festivals der verwaltungsinterne Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen während der Coronapandemie angepasst. Es wurde insbesondere ein Monitoring für bereits erteilte Bewilligungen eingeführt, um der sich rasch ändernden Pandemielage Rechnung zu tragen. Die Vorsteherin der Direktion der Justiz und des Innern (JI) hat sich zudem mit einer Vertretung der Festivalleitung getroffen und dort eine Entschuldigung ausgesprochen. Des Weiteren hat die JI die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus bereits am 8. September 2021 um eine Stellungnahme gebeten. Zu Frage 2: Da die Pandemie der Vergangenheit angehört, müssen Grossveranstaltungen nicht mehr durch den Kanton bewilligt werden. Die Bewilligungspflicht gemäss der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wurde aufgehoben und die entsprechenden Gremien aufgelöst. Zu Frage 3: Die Kompetenz zur Bewilligung des Alba-Festivals liegt seit dem Ende der Pandemie wieder ausschliesslich bei der Stadt Zürich. Zu Frage 4: Im Rahmen der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen wurde der nachgewiesene finanzielle Schaden des Alba-Festivals im Umfang der höchstens zulässigen 80% bereits entschädigt (vgl. Art. 5 Abs. 2 der [damals geltenden] Verordnung über die Massnahmen im Kulturbereich gemäss Covid-19-Gesetz). Die Höhe der Ausfallentschädigungen und Härtefallzahlungen an Unternehmen sind nicht öffentlich. Zu Frage 5: Ja. Der Regierungsrat nimmt den Diskriminierungsschutz sehr ernst. Entsprechend hat er im Rahmen der Legislaturplanung beschlossen, einen Aktionsplan zur Umsetzung von Massnahmen gegen Diskriminierung zu erarbeiten. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der JI. Der Regierungsrat hat seine klare Haltung gegen Diskriminierung auch dadurch zum
Ausdruck gebracht, dass er bei entsprechenden Postulaten jeweils eine Entgegennahme beantragte (so zum Beispiel KR-Nr. 377/2020 betreffend Gleichstellung von LGBTI-Menschen und Massnahmen gegen Hasskommunikation, KR-Nr. 92/2023 betreffend Kantonaler Massnahmenplan gegen Rassismus und KR-Nr. 69/2024 betreffend Aktionsplan gegen Antisemitismus und Rassismus an Schulen).
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli