RRB Nr. 907/2021
Motion Florian Meier, Winterthur, Markus Bärtschiger, Schlieren, betreffend Keine Subventionen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, Stellungnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 277/2021
Sitzung vom 25. August 2021
907. Motion (Keine Subventionen für Fahrzeuge
Erwägungen
mit Verbrennungsmotoren) Die Kantonsräte Florian Meier, Winterthur, und Markus Bärtschiger, Schlieren, haben am 12. Juli 2021 folgende Motion eingereicht: Die Regierung wird beauftragt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dahingehend anzupassen, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (reine Diesel- und Benzinfahrzeuge sowie Hybridfahrzeuge) von der Ermässigung der Verkehrsabgaben ausgenommen werden. Begründung: Mit Benzin und Diesel betriebene Fahrzeuge im Strassenverkehr tragen gegenwärtig mit 30% zu den CO2-Emissionen in der Schweiz bei. Diese Emissionen müssen mit dem Ziel Netto Null bis 2040 bis in spätestens 19 Jahren vollständig eliminiert werden. Reduziert werden können diese Emissionen auf zwei Arten: durch den Einsatz emissionsfreier und effizienterer Antriebe und durch die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Um den Einsatz effizienterer Fahrzeuge zu fördern, werden für diese im Kanton Zürich ermässigte Verkehrsabgaben erhoben: – Für leichte Motorwagen, die der Effizienzkategorie A und B angehören, werden die Verkehrsabgaben in den ersten vier Jahren um 80% (für Kategorie A) resp. 50% (für Kategorie B) ermässigt. – Die Verkehrsabgaben von überwiegend gewerbsmässig eingesetzten Lieferwagen, welche weniger als 250 g/km ausstossen, werden in den ersten zehn Jahren um 50% ermässigt. Die Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien ist gemäss Energieeffizienzverordnung (EnEV) wie folgt festgelegt: Energieeffizienz- Kategorien bemessen sich am Energieverbrauch in Benzinäquivalenten (1 BÄ = 1 l Benzin/100 km). Fahrzeuge, die weniger als 6,21 Benzinäquivalente (oder 6,21 Liter Benzin/100 km) verbrauchen, werden in die beste Energieeffizienz-Kategorie eingeteilt. Die von der Ermässigung betroffenen Lieferwagen verbrauchen umgerechnet bis zu 10,5 Benzinäquivalenten (oder 10,5 Liter Benzin/100 km). Dies führt dazu, dass rund die Hälfte aller neuen Lieferwagen von ermässigten Verkehrsabgaben profitieren kann.
Die CO2-Emissionen von elektrisch betriebenen Personenwagen werden in der aktuellen Umweltliste bei maximal 20 g/km angegeben, die Emissionen von Lieferwagen bei maximal 32 g/km. Dies entspricht einem Siebtel (PW) resp. einem Achtel (Lieferwagen) der Emissionen von heute subventionierten Fahrzeugen. Diese Subventionierung von CO2-emittierenden Fahrzeugen ist klimaschädlich und hat in einem zukunftstauglichen und umweltgerecht ausgestalteten Verkehrssystem nichts zu suchen. Die Subventionierung durch Ermässigung der Verkehrsabgaben muss sich auf nahezu CO2-frei betriebene Verkehrsträger beschränken. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge, deren CO 2-Emissionen im realen Betrieb zwei- bis viermal höher sind, als in den Typenangaben ausgewiesen wird, müssen ebenfalls von der Ermässigung ausgenommen werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Zur Motion Florian Meier, Winterthur, und Markus Bärtschiger, Schlieren, wird wie folgt Stellung genommen: Seit der Revision des Verkehrsabgabengesetzes vom 11. September 1966 (VAG, LS 741.1), die von den Zürcher Stimmberechtigten am 17. Juni 2012 mit 58% Ja-Stimmen-Anteil angenommen worden war (ABl 2012, 1305), gelten bei den Verkehrsabgaben für verbrauchs- und emissionsarme Fahrzeuge Erleichterungen. Für leichte Motorwagen mit niedrigem CO2-Ausstoss werden Ermässigungen von bis zu 80% der ordentlichen Verkehrsabgabentarife gewährt (§ 10a VAG). Fahrzeuge mit ausschliesslich elektrischem Antrieb sind von der Pflicht zur Leistung von Verkehrsabgaben befreit (§ 3 VAG), ebenso solche mit Wasserstoffantrieb. Im ersten Halbjahr 2021 wurden im Kanton Zürich insgesamt 21 118 Personenwagen erstmals in Verkehr gesetzt (Quelle: Bundesamt für Statistik – Neue Inverkehrsetzungen von Strassenfahrzeugen). Der Anteil rein elektrisch betriebener Personenwagen betrug im gleichen Zeitraum rund 12%. Auch bei einer starken Zunahme elektrisch betriebener Fahrzeuge werden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren bei der Erstzulassung in den nächsten Jahren noch immer eine bedeutende Rolle spielen. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als sinnvoll, die Verkehrsabgaben – wie vom VAG vorgesehen – für schadstoffärmere Fahrzeuge weiterhin tiefer zu bemessen als für Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoss.
Die Forderung nach einer Streichung jeglicher Ermässigung der Verkehrsabgaben für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren widerspricht zudem dem Beschluss des Kantonsrates vom 11. Juni 2018 (ABl 2018-06- 22), mit dem er die für gewerblich genutzte Lieferwagen gewährte Ermässigung der Verkehrsabgaben ab 1. Januar 2019 um sechs Jahre verlängerte. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation unterzieht die Energieeffizienzkategorien der Energieetikette für Personenwagen jährlich einer Überprüfung und nimmt eine Neueinteilung aufgrund verschärfter Verbrauchs- und CO 2-Werte vor. Dadurch wird sichergestellt, dass jeweils nur ein Siebtel aller angebotenen Neuwagenmodelle in die beste Effizienzkategorie A fällt. Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, die Motion KR-Nr. 277/2021 abzulehnen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli