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Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Änderung, Aufhebung Amtsstelle Psychiatriezentrum Rheinau

RRB Nr. 921/2011 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 13. Juli 2011

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-921-2011/de/verordnung-uber-die-organisation-des-regierungsrates-und-der-kantonalen-verwaltung-anderung-aufhebung-amtsstelle-psychiatriezentrum-rheinau

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 921/2011

Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Änderung, Aufhebung Amtsstelle Psychiatriezentrum Rheinau

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Juli 2011

921. Aufhebung Amtsstelle Psychiatriezentrum Rheinau;

Erwägungen

Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (Änderung) Das Psychiatriezentrum Rheinau wurde auf den 1. Juli 2011 in die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK) integriert. Ziel der Integration ist einerseits die Vereinfachung und organisatorische Konzentration der stationären Angebotsstruktur in der Psychiatrie. Anderseits werden die klinische Forensik und die Spezialangebote in Rheinau universitär angebunden, während gleichzeitig die universitäre Forensik der PUK eine bessere klinische Abstützung erhält und die überregionalen Spezialangebote im Kanton Zürich in der Verantwortung der PUK zusammengefasst werden. Der Leistungsauftrag der PUK erfährt dadurch keine Änderung. Aufgrund der Integration des Psychiatriezentrums Rheinau in die Psychiatrische Universitätsklinik ist die Amtsstelle Psychiatriezentrum Rheinau rückwirkend auf den 30. Juni 2011 formell aufzuheben. Die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, Anhang 2, Ziff. 5.1 sowie Anhang 3 Ziff. 5, sind entsprechend anzupassen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Amtsstelle Psychiatriezentrum Rheinau wird rückwirkend auf den 30. Juni 2011 aufgehoben.

II. Die Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 wird geändert.

III. Diese Verordnungsänderung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2011 in Kraft.

IV. Gegen diese Verordnungsänderung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

V. Veröffentlichung dieses Beschlusses, der Verordnungsänderung und der Begründung im Amtsblatt.

VI. Mitteilung an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi