RRB Nr. 923/2022
Anfrage Christian Müller, Steinmaur, und André Müller, Uitikon, betreffend Schätzung der Minderkosten beim Zinsaufwand des Kantons Zürich aufgrund des Wegfalls der Verrechnungssteuer auf Obligationen schweizerischer Körperschaften, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 151/2022
Sitzung vom 29. Juni 2022
923. Anfrage (Schätzung der Minderkosten beim Zinsaufwand des
Erwägungen
Kantons Zürich aufgrund des Wegfalls der Verrechnungssteuer auf Obligationen schweizerischer Körperschaften) Die Kantonsräte Christian Müller, Steinmaur, und André Müller, Uitikon, haben am 9. Mai 2022 folgende Anfrage eingereicht: Die Verwaltung wird gebeten, eine Schätzung der Minderkosten für den Kanton vorzulegen, die sich aus der Verringerung des Zinsaufwands ergäben, falls die Verrechnungssteuer auf Obligationen gemäss Beschluss des Bundesparlaments vom 17. Dezember 2021 wegfällt (BBl 2021 3002, https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2021/3002/de). Die Berechnung soll auf Basis der Szenarienanalyse gemäss dem Bericht der Eidg. Steuerverwaltung vom 27. Juli 2021 erfolgen. https:// www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curiavista/geschaeft-weiterfu- Begründung: Infolge der vom Bundesparlament beschlossenen Verrechnungssteuerreform wird auch der Kanton Zürich beim Zinsaufwand entlastet. Weil die Verrechnungssteuer auf staatlichen Obligationen wegfällt, werden Anlegerinnen und Anleger bereit sein, entsprechende Papiere bei geringeren Renditen zu halten. In einer Szenarienanalyse der Eidg. Steuerverwaltung wird davon ausgegangen, dass die zu bezahlenden Zinsen öffentlicher Körperschaften durch den Wegfall der Verrechnungssteuer je nach Zinsniveau um 0.05, 0.1, beziehungsweise 0.15 Prozentpunkte geringer ausfallen. Daraus ergibt sich eine Verringerung des Zinsaufwands von schweizweit insgesamt 60 bis 200 Millionen Franken jährlich für die öffentlichen Körperschaften der Schweiz. Diese Einsparungen des Kantons Zürich beim Zinsaufwand bedeuten eine Entlastung unserer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Mit Blick auf eine allfällige Referendumsabstimmung zur Verrechnungssteuervorlage ist es entscheidend, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die damit verbundenen lokalen Einspareffekte transparent informiert werden. Eine entsprechende Schätzung kann direkt auf den Modellannahmen der Eidg. Steuerverwaltung aufbauen und ist somit ohne tiefergehende Studien mit verhältnismässig geringem Aufwand durchführbar.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christian Müller, Steinmaur, und André Müller, Uitikon, wird wie folgt beantwortet: In der Analyse der Auswirkungen der Verrechnungssteuerreform auf den Zinsaufwand der öffentlichen Haushalte gemäss Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2021 (https://www.parlament. emission%20D.pdf) wird mit einer Reduktion der Anleihenverzinsung um 0,05 Prozentpunkte, 0,1 Prozentpunkte oder 0,15 Prozentpunkte gerechnet. Mit einer Reduktion um 0,15 Prozentpunkte ist in Hochzinsphasen zu rechnen, während in einem Tiefzinsumfeld von einer Reduktion um 0,05 Prozentpunkte auszugehen ist. Auf der Grundlage der Methodik des Bundes können für den Kanton Zürich die folgenden Aussagen gemacht werden. Berechnungsgrundlage sind die ausstehenden Anleihen des Kantons Zürich per Ende 2021 von 4,18 Mrd. Franken. Der Bund hat die Annahme getroffen, dass 15% der ausstehenden Anleihen von inländischen Fonds gehalten werden und nicht von der Verrechnungssteuerreform profitieren. Tabelle 1: Szenarienanalyse zu den Auswirkungen der Verrechnungssteuerreform auf den Zinsaufwand des Kantons Zürich Reduktion Anleihenverzinsung Verringerung Zinsaufwand (Mio. Franken pro Jahr) 0,05% 1,8 0,10% 3,6 0,15% 5,3 Tabelle 1 fasst die potenziellen Ersparnisse des Kantons Zürich in Abhängigkeit der Prozentpunktreduktion zusammen. Da sowohl die Anlegerseite als auch die Emittenten nicht vollständig starr reagieren dürften, ist eine gewisse Verteilung der Effekte auf beide Seiten nicht auszuschliessen.
Zudem handelt es sich hierbei um langfristige Effekte, die erst dann vollständig eintreffen, wenn sämtliche bestehenden Anleihen vollständig durch Neuemissionen abgelöst worden sind. In den ersten Jahren nach Wegfall der Verrechnungssteuer auf Obligationen beträgt die Verringerung des Zinsaufwands nur einen Bruchteil der in der Tabelle aufgeführten Beträge. Der Effekt erhöht sich schrittweise bei jeder Ablösung einer alten Anleihe. Zurzeit hat der Kanton Zürich Anleihen bis ins Jahr 2045 ausstehend.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli