RRB Nr. 936/2016
Anfrage Renate Büchi, Richterswil, betreffend Kreisel zum Zweiten?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 216/2016
Sitzung vom 28. September 2016
936. Anfrage (Kreisel zum Zweiten?) Kantonsrätin Renate Büchi-Wild, Richterswil, hat am 20. Juni 2016 folgende Anfrage eingereicht: 2015/2016 wurde der Kreisel an der Kantonsstrasse Untermattstrasse/ Bergstrasse in der Gemeinde Richterswil saniert und umgestaltet. Der Bus quälte sich während der Bauzeit durch den Kreisel und musste mehrmals ansetzen, um den engen Radius der Strasse befahren zu können. Das wird dann besser werden, wenn der Kreisel fertig gebaut ist, dachten wohl die meisten Busbenutzerinnen und Busbenutzer. Und tatsächlich, nach der Fertigstellung rollte der Bus zwar knapp, aber doch hindernisfrei durch den Kreisel. Nun, ein halbes Jahr später, sieht es aus, als ob der Kreisel korrigiert werden müsse. Die noch vor kurzem blühenden Mittelrabatten sind braun und die Markierungen lassen auf eine Ausweitung des Durchmessers schliessen. Offiziell wurde bis heute nicht informiert, aber es scheint, dass gewisse Lastwagen den Kreisel nicht ohne Probleme befahren könnten und deshalb eine Anpassung nötig wird. Es ist doch sehr bedenklich, wenn ein neu sanierter Kreisel nach ein paar Monaten wieder aufgebrochen und umgebaut werden muss. Auf Grund dieser Ausgangslage erlaube ich mir dem Regierungsrat folgende Fragen zu stellen:
Erwägungen
1. Kann der Regierungsrat bestätigen, dass der Untermatt-Kreisel in der Gemeinde Richterswil korrigiert werden muss? Wenn ja, warum ist dies der Fall?
2. Welche Kosten werden durch diese Korrektur verursacht?
3. Muss sich die Gemeinde Richterswil an den entstehenden Kosten beteiligen? Wenn ja, wie viel bezahlt die Gemeinde?
4. Gibt es keine Richtlinien für den Bau eines Kreisels, damit solche Vorfälle weder in Richterswil noch in einer anderen Gemeinde im Kanton Zürich passieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Renate Büchi-Wild, Richterswil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Der Neubau des Kreisels Einsiedler-/Berg-/Untere Schwandenstrasse bildet Bestandteil des mit RRB Nr. 96/2015 festgesetzten Strassenprojektes an der Bergstrasse, Abschnitt Speerstrasse bis zum Anschluss Autobahn A3 Kreisel Nord, in der Gemeinde Richterswil, das neben dem Kreiselneubau die Strassenerneuerung, die behindertengerechte Ausgestaltung von Bushaltestellen und die Erstellung separater Busspuren vorsah. Die Hauptarbeiten wurden von April bis Ende 2015 ausgeführt. Der alte Kreisel entsprach nicht den heutigen Normen. Die Ein- und Ausfahrten waren zu breit, sodass die Fahrzeuge den Kreisel mit hoher Geschwindigkeit befahren konnten. Beim neuen Kreisel wurden die Einfahrtswinkel normgerecht erstellt, was zu einer Geschwindigkeitsreduktion der Fahrzeuge und damit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt. Auf der Kreisel-Mittelinsel wurde eine Blumenwiese angelegt. Entgegen den Vermutungen in der Anfrage muss der Kreisel nicht korrigiert werden. Ebenso ist keine Ausweitung des Durchmessers geplant. Der neue Kreisel entspricht den Normen des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Vekehrsfachleute (VSS-Normen) und der Kreiselrichtlinie des Kantons Zürich. Deshalb ist der neue Kreisel auch für Lastwagen befahrbar. Es entstehen demnach keine weiteren Kosten. Zu Frage 4: Wie erwähnt bestehen für den Bau von Kreiseln einschlägige VSS-Normen und die darauf abgestützte Kreiselrichtlinie des Kantons Zürich. Die Abmessungen gemäss kantonaler Kreiselrichtlinie sind teilweise sogar etwas grösser festgelegt als in der VSS-Norm. So schreibt etwa die kantonale Kreiselrichtlinie eine Kreiselfahrbahnbreite von 6,25 m vor, während die VSS-Norm lediglich eine Breite von 5,80 m vorgibt. Die Kreiselrichtlinie und die VSS-Normen gewährleisten, dass die Kreisel von sämtlichen Fahrzeuge befahren werden können, und sie tragen zu einer guten Verkehrssicherheit bei.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Hösli