RRB Nr. 936/2017
Universitätsspital, BERTHOLD, 1. Etappe, Vorstudien, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Oktober 2017
936. Universitätsspital (BERTHOLD, 1. Etappe, Vorstudien, Ausgabe)
Erwägungen
Am 13. März 2017 genehmigte der Kantonsrat die Teilrevision des kantonalen Richtplanes für das Hochschulgebiet Zürich Zentrum (HGZZ; Vorlage 5180) auf der Grundlage des gleichnamigen Masterplanes. Die Richtplanrevision ist Voraussetzung für die Festsetzung von kantonalen Gestaltungsplänen für die verschiedenen Areale des Hochschulgebiets, mit denen wiederum die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung der umfassenden Neu- und Umbauvorhaben zur Modernisierung des Universitätsspitals Zürich (USZ) geschaffen werden. Derzeit läuft die öffentliche Auflage für mehrere dieser Gestaltungspläne, darunter auch jenen für das sogenannte «Kernareal» des USZ, das Gebiet zwischen Rämistrasse, Gloriastrasse, Sternwartstrasse und Schmelzbergstrasse. Zeitgleich mit der Auflage des Gestaltungsplanes soll auch die Umsetzung des Masterplanes für den Bereich USZ über etappierte Bauvorhaben eingeleitet werden. Jedes derartige Vorhaben wird in den drei Projektschritten «Vorstudien», «Projektierung» und «Ausschreibung/ Realisierung» entwickelt. Der Projektschritt «Vorstudien» dient der Projektdefinition, der Untersuchung der Machbarkeit des Vorhabens und der Selektion des Planerteams, das mit der Projektierung des Bauwerkes beauftragt werden soll. Die Projektdefinition wurde durch den Bauträger und künftigen Nutzer, das USZ, ausgearbeitet. Sie umfasst die Vorgaben des Betriebes an das Bauwerk und bildet damit das Pflichtenheft für die Machbarkeitsstudie; sie ist auch Grundlage für die Planerwahl. Machbarkeitsstudie und Planerwahl erfolgen gemeinsam in einem einzigen, mehrstufigen Verfahren. Dafür stehen grundsätzlich verschiedene Vorgehensmodelle zur Auswahl. Die Verantwortlichen des Projektes BERTHOLD und die Leitung des USZ haben entschieden, dass für die Ermittlung des auszuführenden Projektes sowie des zu beauftragenden Planerteams ein Studienauftrag mit zwei Stufen und vorangehender Präqualifikation nach SIA-Ordnung 143 durchgeführt werden soll. Der Studienauftrag ist ein wettbewerbsähnliches, allerdings nichtanonymes bzw. nur teilanonymes Vergabeverfahren mit reguliertem Dialog zwischen auslobender Stelle und Verfahrensteilnehmenden. Es kommt vor allem bei komplexen Aufgabenstellungen zur Anwendung, bei denen zur Lösungsfindung ein strukturierter Dialog zwischen Besteller/Nutzer einerseits und Planer anderseits stattfinden soll.
Die einzelnen Schritte des jurygestützten Verfahrens gestalten sich wie folgt: Präqualifikation: Interessierte Planerteams bewerben sich nichtanonym auf der Grundlage eines Portfolios bisheriger Arbeiten und erläuternder Beschreibungen des Aufgabenverständnisses für die Teilnahme am Konkurrenzverfahren. Aus diesen Bewerbungen werden 7–9 Teams ausgewählt, die zur ersten Projektstufe zugelassen sind. Stufe I: Die ausgewählten Planerteams erarbeiten einen Lösungsvorschlag gemäss Pflichtenheft und reichen diesen unter Wahrung der Anonymität ein. Die Jury beurteilt die eingereichten Vorschläge und selektiert 3–5 Teams für die zweite Stufe. Stufe II: Die ausgewählten Planerteams entwickeln ihre Vorschläge weiter aufgrund der Anmerkungen der Jury und insbesondere der Besteller/Nutzer. Da die ausgewählten Projekte und ihre Autorinnen und Autoren bekannt sind, geschieht dieser Verfahrensschritt entanonymisiert; er umfasst auch 2–3 Feedback-Runden, an denen die Projektautorinnen und -autoren direkt mit den Bestellern/Nutzern in einen Dialog über die Aufgabe und die entwickelte Lösung treten. Für die Durchführung des Studienauftrages wurde durch das BERT- HOLD-Projektteam eine Kostenschätzung erstellt. Darin werden die Kosten für die Durchführung des Studienauftragsverfahrens auf Fr. 2 800 000 bis Fr. 4 900 000 beziffert. Die Kosten teilen sich wie folgt auf die einzelnen Leistungen im Verfahren auf (Beträge in Franken): Kostenposition Min. Max. Ausschreibung, Verfahrensunterlagen 50 000 65 000 Entschädigung Fachexperten und Spezialisten 380 000 500 000 Entschädigung Planerteams 1. Stufe 690 000 1 200 000 Entschädigung Planerteams 2. Stufe 755 000 1 900 000 Externer Support 285 000 285 000 Infrastruktur und Verpflegung 65 000 65 000 Ausstellung, Bericht 75 000 75 000 Reserve 10% und Rundung 290 000 470 000 MWSt 210 000 340 000 Total 2 800 000 4 900 000
Die verhältnismässig grosse Spannweite der projektierten Kosten ergibt sich daraus, dass vor dem Verfahren die genaue Anzahl der Planerteams pro Stufe nicht festgelegt ist. Da den Teilnehmenden in einem Studienverfahren – im Unterschied zu einem Wettbewerbsverfahren mit Preisgeldern – vorgängig festgelegte Entschädigungen pro Stufe für die geleistete Arbeit entrichtet werden, stehen die Gesamtkosten des Studienauftragsverfahrens in direkter Beziehung zur Anzahl der Verfahrensteilnehmenden. Es ist die Aufgabe der Jury, aus den im Rahmen der Präqualifikation eingegangenen Bewerbungen die Teilnehmenden der ersten Stufe zu bestimmen (mindestens vier, höchstens sieben). Die Jury wird zudem aus den Abgaben der ersten Stufe des Verfahrens die Zahl der Teilnehmenden der zweiten Stufe (mindestens zwei, höchstens fünf) bestimmen. Die maximalen Kosten von Fr. 4 900 000 sind daher als Kostendach zu sehen. Gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung und § 22 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich (USZG) ist für die Durchführung des Studienauftrages für die Etappe 1 der Gesamterneuerung USZ im Rahmen der Umsetzung des Masterplans HGZZ 2014 eine gebundene Ausgabe von höchstens Fr. 4 900 000 zu bewilligen. Vor dem Hintergrund der vom Kantonsrat am 12. Juni 2017 beschlossenen Änderung des USZG (Übertragung der Liegenschaften im Baurecht) und der Inkraftsetzung dieser Gesetzesänderung auf den 1. Januar 2018 (Beschluss des Regierungsrates vom 27. September 2017) geht der Betrag für die im Jahr 2017 erbrachten Leistungen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation. 2018 erbrachte Leistungen sind durch das Universitätsspital zu finanzieren; sie sind in der Leistungsgruppe Nr. 9510, Universitätsspital Zürich, berücksichtigt. Für das Vorhaben sind im Budget 2017 Fr. 1 500 000 enthalten. Im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2018–2021 sind für das Jahr 2018 Fr. 3 400 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Vorstudienphase der Etappe 1 der Gesamterneuerung des Universitätsspitals Zürich gemäss Masterplan HGZZ 2014 wird für die 2017 zu erbringenden Leistungen eine gebundene Ausgabe von höchstens Fr. 4 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, bewilligt.
II. Mitteilung an das Universitätsspital Zürich, Spitaldirektion, Rämistrasse 100, 8091 Zürich, sowie an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:
Hösli