RRB Nr. 951/2019
Anfrage Barbara Günthard Fitze, Winterthur, Beat Monhart, Gossau, und Walter Meier, Uster, betreffend Leichte Sprache auch auf der kantonalen Verwaltung?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 229/2019
Sitzung vom 23. Oktober 2019
951. Anfrage (Leichte Sprache auch auf der kantonalen Verwaltung?) Kantonsrätin Barbara Günthard Fitze, Winterthur, sowie die Kantonsräte Beat Monhart, Gossau, und Walter Meier, Uster, haben am 1. Juli 2019 folgende Anfrage eingereicht: In unserer hochtechnologisierten Welt fällt es z. B. Menschen mit Beeinträchtigungen, älteren Menschen, Menschen mit Lern-Schwierigkeiten oder Menschen mit Migrationshintergrund oft schwer, bei ihrem «Gang aufs Amt» alles, was inhaltlich auf sie zugetragen wird, zu verstehen. Vieles muss heute auch schriftlich, d. h. online abgewickelt werden. Das dabei verwendete Amtsdeutsch ist für viele, und nicht nur für Beeinträchtigte, immer wieder recht schwer verständlich und löst viele An- und Rückfragen gegenüber unseren Amtsstellen aus. Pro Infirmis unterstützt Organisationen und Gemeinden, welche die «Leichte Sprache» umsetzen möchten für ihre Online-Portale oder für Formulare. Die Stadt Zürich hat diesbezüglich eine Vorreiterrolle inne und einen Teil ihrer Website bereits in «Leichte Sprache» umgesetzt. Die «Leichte Sprache» ermöglicht es Menschen besser, Informationen zu verstehen und so an der Gesellschaft teilzunehmen. Gemäss UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 unterzeichnet hat, haben alle Menschen dieselben Rechte – so auch das Recht auf Information. Durch vereinfachte Übersetzungen können Formulare und Internetauftritte besser verständlich gemacht werden. Wir könnten uns vorstellen, dass dadurch auch weniger Anfragen und Rückfragen eingingen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist die «Leichte Sprache» bereits ein Thema in der kantonalen Verwaltung? Wenn ja, wo wird sie bereits eingesetzt – bzw. was ist geplant?
2. An welchen Orten der kantonalen Verwaltung könnte es sich der Regierungsrat vorstellen, die Einführung «leichte Sprache» bewusst als ein Gewinn für die Menschen in unserem Kanton einzuführen?
3. Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zum Thema «Leichte Sprache»?
4. Mit welchem Zeithorizont könnte dieses Thema in der kantonalen Verwaltung angegangen werden?
5. Könnte für die Umsetzung ein Beitrag im nächsten Budget eingesetzt werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Barbara Günthard Fitze, Winterthur, Beat Monhart, Gossau, und Walter Meier, Uster, wird wie folgt beantwortet:
«Leichte Sprache» beruht auf einem Regelwerk und richtet sich in erster Linie an Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Die Vereinfachung geht dabei soweit, dass Sätze teilweise unvollständig belassen und mehr Zeilenumbrüche oder Auflistungen eingefügt werden. Diese Vereinfachung wird in der Regel durch geschulte Übersetzerinnen und Übersetzer vorgenommen. Demgegenüber ist «einfache Sprache» näher an der Standardsprache, weniger streng geregelt und richtet sich insbesondere an Personen mit Leseschwächen oder mit geringen Deutschkenntnissen sowie an ältere Menschen. Da die Anfrage nicht nur auf Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Bezug nimmt, berücksichtigt die Beantwortung der Fragen beide Konzepte. Zu Fragen 1 und 3: Klare und verständliche Kommunikation ist ein wichtiger Grundsatz, den es in allen Bereichen und für alle Kommunikationsmittel zu beachten gilt. Dies gilt auch vor dem Hintergrund des Legislaturziels 5, wonach «alle Bevölkerungsgruppen in eine vielfältiger werdende Gesellschaft eingebunden sind». Der Regierungsrat strebt in Erfüllung der UNO-Behindertenrechtskonvention (SR 0.109) einen barrierefreien Zugang zu den kantonalen Informationsangeboten und Dienstleistungen an. Die Verwendung von «einfacher» oder «leichter» Sprache ist in diesem Kontext zu sehen. Neben dem stetigen Bestreben, Texte einfach und adressatengerecht zu formulieren, wird «einfache Sprache» heute in der Verwaltung punktuell angewendet. Beispiele dafür sind Publikationen der Abteilung Einbürgerungen des Gemeindeamtes oder der Fachstelle Integration. Weiter verwendet auch das Staatsarchiv «einfache Sprache», beispielsweise bei Auskünften an Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen oder an ausgewanderte Menschen. Ein weiteres Beispiel ist die Online-Steuererklärung. Sie ist so ausgestattet, dass möglichst breite Kreise in der Lage sein sollten, sie zu verstehen und anzuwenden. Das Volksschulamt erprobt zudem Kommunikationsmittel in «leichter Sprache» für Menschen mit Schwierigkeiten im Leseverständnis mit dem Ziel, Erfahrungen bezüglich Akzeptanz und Wirkung zu sammeln.
Zu Fragen 2 und 4: Bei der für Anfang 2020 geplanten Erneuerung des kantonalen Internetauftritts wird der Barrierefreiheit grosse Bedeutung beigemessen. Die Umsetzung erfolgt in enger Begleitung durch die Stiftung «Zugang für alle». Dabei wird auch geprüft, in welchen Bereichen der Einsatz von «einfacher» oder «leichter» Sprache sinnvoll ist. Seit April 2019 besteht im Kantonalen Sozialamt die Koordinationsstelle für Behindertenrechte. Sie unterstützt fachlich zuständige Organisationseinheiten bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention. Das Thema «leichte oder einfache Sprache in der kantonalen Verwaltung» bildet zudem Bestandteil eines unter der Federführung der Sicherheitsdirektion im Rahmen des erwähnten Legislaturziels zu erarbeitenden Aktionsplans. In der Direktion der Justiz und des Innern gibt es derzeit eine Arbeitsgruppe, welche die Möglichkeiten von «leichter und einfacher» Sprache analysiert und Massnahmen plant. Ziel ist, diese Aktivitäten in den kommenden Monaten zu bündeln und in einen Massnahmenplan überzuführen. Dabei muss geprüft werden, in welchen Bereichen die Anwendung von «leichter» oder «einfacher» Sprache sinnvoll ist. Neben das berechtigte Anliegen der leichten Verständlichkeit tritt auch das Interesse an der Genauigkeit von Informationen. Eine Übersetzung in «leichte Sprache» führt oft zu einem Informationsverlust und ist für Personen ohne kognitive Beeinträchtigungen (zu) wenig aussagekräftig. Hier gilt es abzuwägen, was mehr Gewicht hat. Massgebend ist in erster Linie die Zielgruppe. Zu Frage 5: Die erwähnten Massnahmen werden im Rahmen der bewilligten Budgets umgesetzt. Ein weiterer Finanzbedarf ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli