RRB Nr. 954/2010
Vereinbarung betreffend Wegfall des Nutzungsrechts der Stadt Winterthur an den Schulhäusern Mühletal und Wiesental, Genehmigung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Juni 2010
954. Vereinbarung betreffend Wegfall des Nutzungsrechts der Stadt Winterthur an den Schulhäusern Mühletal und Wiesental (Genehmigung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Kaufvertrag vom 1. November 1991 und Grundbuchanmeldung vom 20. Dezember 1991 wurden die der Stadt Winterthur gehörenden Schulhäuser Mühletal und Wiesental ins Eigentum des Kantons übertragen. Der Kaufpreis betrug 21,5 Mio. Franken. Gemäss Kaufvertrag ist die Stadt Winterthur berechtigt, die beiden Schulhäuser zu benützen, ohne Miete zu zahlen. Die Kündigung des Nutzungsrechts wurde im Vertrag nicht geregelt. Wegen Eigenbedarfs – Raumbedarf für die berufliche Grundbildung Fachfrau/Fachmann Betreuung – kündigte der Regierungsrat mit Schreiben vom 18. Juli 2007 der Stadt Winterthur das Nutzungsrecht (RRB Nr. 1131/2007). Mit Klage vom 27. August 2007 beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich beantragte die Stadt Winterthur, die Kündigung sei unwirksam zu erklären und für den Fall der Wirksamkeit der Kündigung sei der Kanton zur Zahlung von 20 Mio. Franken zu verpflichten. Die Stadt focht zugleich die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirks Winterthur an und stellte ein Erstreckungsbegehren. Beide Prozesse sind zurzeit sistiert.
B. Vereinbarung mit der Stadt Winterthur Am 21. April 2008 einigten sich der Kanton und die Stadt Winterthur über die Beendigung des Nutzungsrechts. Die Stadt Winterthur verzichtete ab 31. Juli 2009 zugunsten des Kantons auf die Weiternutzung der beiden Schulhäuser. Davon ausgenommen sind drei Schulküchen und drei Nebenräume, die von der Stadt Winterthur noch bis 2016 benutzt werden können. Über die Abgeltung des Nutzungsrechts konnte vorerst keine Einigung erzielt werden. In der Folge wurde über die Festsetzung eines Abgeltungsbetrages weiter verhandelt. Die Parteien einigten sich schliesslich im Grundsatz auf eine einmalige Entschädigung für die Stadt Winterthur von 5 Mio. Franken für den Wegfall des Nutzungsrechts.
Aufgrund des Umstandes, dass die Stadt Winterthur zugunsten des Kantons auf die Nutzung der Schulhäuser Mühletal und Wiesental verzichtet hat, der Kosten, die der Stadt aufgrund des Auszugs aus den Schulhäusern entstehen, sowie des Prozessrisikos ist eine Entschädigung von 5 Mio. Franken angemessen. Im März 2010 einigten sich die Parteien auf eine Vereinbarung über den Wegfall des Nutzungsrechts der Stadt Winterthur an den Schulhäusern Mühletal und Wiesental. Neben der Entschädigungszahlung sieht die Vereinbarung vor, dass die Stadt Winterthur die beim Verwaltungsgericht eingereichte Klage und das bei der Schlichtungsbehörde in Mietsachen des Bezirks Winterthur eingereichte Begehren zurückzieht. Die Gerichtskosten tragen die Parteien je zur Hälfte. Auf eine Prozessentschädigung verzichten die Parteien gegenseitig. An seiner Sitzung vom 24. März 2010 nahm der Regierungsrat von der Vereinbarung Kenntnis. Der Stadtrat von Winterthur hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2010 von der Vereinbarung Kenntnis genommen. Die Ausgaben sind gemäss § 37 CRG gebunden. Der Betrag von 5 Mio. Franken wurde als Rückstellung zulasten der Rechnung 2009, Leistungsgruppe Nr. 7303, Berufsfachschulen und Lehrabschlussprüfungen, verbucht.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich, vertreten durch die Bildungsdirektion, und der Stadt Winterthur, vertreten durch das Departement Schule und Sport, betreffend Wegfall des Nutzungsrechts der Stadt Winterthur an den Schulhäusern Mühletal und Wiesental vom 31. März / 11. April 2010 wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Stadthausstrasse 4a, 8402 Winterthur, und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi