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Bildungszentrum Uster, Reinigung Schulanlage, gebundene Ausgabe, Vergabe

RRB Nr. 958/2023 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 23. Aug. 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-958-2023/de/bildungszentrum-uster-reinigung-schulanlage-gebundene-ausgabe-vergabe

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 958/2023

Bildungszentrum Uster, Reinigung Schulanlage, gebundene Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023

958. Bildungszentrum Uster, Reinigung Schulanlage (gebundene Ausgabe, Vergabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Reinigungsdienstleistungen für die Räumlichkeiten am Bildungszentrum Uster (BZU), in dem die Kantonsschule Uster (KUS) und die Berufsfachschule Uster (BFSU) untergebracht sind, werden gegenwärtig durch die ISS Facility Services AG, Zürich, erbracht. Administrativ ist die KUS für die Reinigungsdienstleistungen am BZU zuständig. Das Vertragsverhältnis mit der ISS Facility Services AG ist befristet und wird per 31. Oktober 2023 auslaufen. Die Reinigungsdienstleistungen sollen ab 1. November 2023 wiederum von einem externen Dienstleister bezogen werden. Die zu reinigenden Räumlichkeiten am BZU umfassen eine Fläche von insgesamt 10 800 m².

2. Ausschreibung Die Ausschreibung der Reinigungsdienstleistungen wurde im offenen Verfahren durchgeführt. Es wurden vier Angebote mit einer Preisspanne von Fr. 2 264 178 bis Fr. 2 447 692 (einschliesslich MWSt, berechnet auf drei Jahre einschliesslich einer Option auf Vertragsverlängerung um drei Jahre) eingereicht. Alle Angebote erfüllten sowohl die Teilnahmebedingungen als auch die Eignungskriterien und wurden zur Angebotsauswertung zugelassen.

3. Vergabe Die Auswertung anhand der in den Ausschreibungsunterlagen definierten Zuschlagskriterien ergab, dass das Angebot der ISS Facility Services AG, Zürich, die Zuschlagskriterien mit 4,82 von 5 möglichen Punkten am besten erfüllt. Die ISS Facility Services AG hat das günstigste Angebot von Fr. 2 264 178 (einschliesslich MWSt) eingereicht (berechnet über die Gesamtfläche von 10 800 m² und über drei Jahre einschliesslich einer Option auf Vertragsverlängerung um drei Jahre). Sie schneidet insbesondere auch bei der Implementierung und der Mandatsorganisation besser ab als die anderen Anbietenden. Der Zuschlag soll daher der ISS Facility Services AG, Zürich, erteilt werden. Mit der Zuschlagsempfängerin soll ein Vertrag für eine feste Laufzeit von drei Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre abgeschlossen werden.

4. Finanzierung Gemäss Angebot der ISS Facility Services AG vom 12. April 2023 betragen die Kosten für die Reinigung der Räumlichkeiten am BZU pro Jahr Fr. 377 363 einschliesslich MWSt. Bei einer festen Vertragsdauer von drei Jahren und der Option auf Vertragsverlängerung um drei Jahre ergibt dies einen Gesamtbetrag von Fr. 2 264 178 einschliesslich MWSt. Die vertraglichen Leistungen können aufgrund von Änderungen im Gebäude- und Flächenbestand sowie bei der Reinigungsqualität und den Reinigungsintervallen angepasst werden. Für diese möglichen Anpassungen wird eine Reserve von rund 10% eingerechnet. Somit ist für die Reinigungsdienstleistungen am BZU eine Ausgabe von Fr. 2 500 000 zu bewilligen. Diese Ausgabe kann gemäss dem abzuschliessenden Vertrag erstmalig nach Ablauf der festen Vertragslaufzeit ab dem 1. November 2026 wie folgt an die Teuerung angepasst werden: Prozentuale Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten im Maximum gemäss allgemeinverbindlichem Gesamtarbeitsvertrag sowie der gesetzlichen Sozialleistungen des kommenden Jahres × 0,8 und prozentuale Änderung im Maximum des Landesindexes der Konsumentenpreise × 0,2 (Indexbasis Oktober 2023 = 100%). Die Bildungsdirektion wird angewiesen, die von der Zuschlagsempfängerin geltend gemachte Preissteigerung zu prüfen und gestützt auf die erwähnten Kriterien zu akzeptieren oder abzulehnen. Zur Nutzung einer Liegenschaft ist eine regelmässige Reinigung zwingend erforderlich, die Ausgabe ist daher gebunden im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611). Die Bewilligung der Ausgabe erfolgt gestützt auf § 36 lit. b CRG durch Beschluss des Regierungsrates. Da die KUS administrativ für die Reinigungsdienstleistungen verantwortlich ist, erfolgt die Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, Buchungskreis 7317 Kantonsschule Uster, PSP- Nr. 7317P-00011, und ist im Budget 2023 sowie in den Planjahren 2024 bis 2026 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans (KEF) 2023– 2026 in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, eingestellt. Dieser Regierungsratsbeschluss löst keinen begründeten Mehrbedarf im KEF 2025–2028 aus.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Reinigungsdienstleistungen am Bildungszentrum Uster, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 500 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, bewilligt.

II. Die Reinigungsdienstleistungen für das Bildungszentrum Uster werden gemäss Angebot vom 12. April 2023 zu Fr. 2 264 178 an die ISS Facility Services AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 2 500 000 erhöhen.

III. Die Ausgabe und die Vergabe werden nach Massgabe der in den Erwägungen genannten vertraglichen Bestimmungen der Teuerung angepasst.

IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Vertrag mit der ISS Facility Services AG, Zürich, im Rahmen der bewilligten Ausgabe abzuschliessen. Der Vertrag wird auf drei Jahre abgeschlossen. Er kann optional um weitere drei Jahre verlängert werden.

V. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Zitiert in