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Strassen, Uster, 744 Seestrasse, Ersatzneubau Brücke Aabach Seestrasse, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 965/2023 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 23. Aug. 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-965-2023/de/strassen-uster-744-seestrasse-ersatzneubau-brucke-aabach-seestrasse-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 965/2023

Strassen, Uster, 744 Seestrasse, Ersatzneubau Brücke Aabach Seestrasse, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. August 2023

965. Strassen (Uster, 744 Seestrasse, Ersatzneubau Brücke Aabach Seestrasse, gebundene Ausgabenbe)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Brücke Aabach Seestrasse (Objekt Nr. 198-024) auf dem Gebiet der Stadt Uster zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und dient zur Überbrückung der regionalen Verbindungsstrasse Seestrasse Nr. 744 über den Aabach. Die Brücke wurde 1964 erbaut. Sie weist eine Länge von 29,84 m und eine Breite von insgesamt 12,10 m auf. Sie bietet Platz für je eine Fahrbahn pro Richtung sowie zwei seitlich angeordnete Gehwege. 1999 erfolgte eine umfassende Instandsetzung mit einer statischen Verstärkung mittels Klebbewehrung an der Untersicht. Die Bauwerksüberprüfung im Jahr 2022 zeigte, dass die Brücke ein erhebliches statisches Defizit aufweist. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurden im Herbst 2022 Sofortmassnahmen ausgeführt. Diese umfassten eine Beschränkung auf einspurigen Verkehr sowie eine Lastbeschränkung auf 7,5 Tonnen. Zudem wurden Verstärkungsmassnahmen in Form von Zugankern in der Brückenplatte angebracht. Eine Ertüchtigung mit weiteren Massnahmen wäre sehr aufwendig und könnte die Brücke trotzdem nicht in einen Zustand überführen, in dem die heutigen Anforderungen an die Tragsicherheit erfüllt wären. Daher ist unter Weiterverwendung der vorhandenen Widerlager ein Ersatzneubau des Überbaus vorgesehen. Das vom Tiefbauamt erarbeitete Projekt umfasst folgende Massnahmen: – Abbruch der vorhandenen Brückenplatte; – Ertüchtigung der bestehenden Widerlager; – Ersatz des Brückenüberbaus in Etappen; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 12. Juli 2023 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 Bauarbeiten 3 260 000 Nebenarbeiten 70 000 Technische Arbeiten 550 000 Total 3 900 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 900 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 900 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken

Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 100% 3 900 000 3 900 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 100% 3 900 000 3 900 000

In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1063/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 251 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84B-20070, Uster, Ersatzneubau Brücke Aabach (Objekt Nr. 198-024), aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatzneubau der Brücke Aabach Seestrasse in der Gemeinde Uster wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1063/2023 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli