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Universitätsspital Zürich, Nordtrakt 1, Geschoss U, Umbau für die Rochade der Forschungsstation des Clinical Trial Centers aus dem Nukleartrakt, gebundene Ausgabe

RRB Nr. 966/2016 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 5. Okt. 2016

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-966-2016/de/universitatsspital-zurich-nordtrakt-1-geschoss-u-umbau-fur-die-rochade-der-forschungsstation-des-clinical-trial-centers-aus-dem-nukleartrakt-gebundene-ausgabe

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet. Keiner der 1 zitierenden Entscheide wurde ausgewertet.

RRB Nr. 966/2016

Universitätsspital Zürich, Nordtrakt 1, Geschoss U, Umbau für die Rochade der Forschungsstation des Clinical Trial Centers aus dem Nukleartrakt, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. Oktober 2016

966. Universitätsspital Zürich (Nordtrakt 1, Geschoss U,

Erwägungen

Umbau für die Rochade der Forschungsstation des Clinical Trial Centers aus dem Nukleartrakt) Das Clinical Trial Center (CTC) des Universitätsspitals unterstützt Forschungsgruppen bei der Planung und Durchführung klinischer Studien und anderer Forschungsprojekte mit dem Ziel eines möglichst hohen Forschungs- und Qualitätsstandards. Das CTC betreibt zu diesem Zweck eine klinische Forschungsstation (Phase-I-Unit) mit zehn Plätzen auf dem Geschoss B im Nukleartrakt (NUK I und II) für probanden- und patientenorientierte Forschungsprojekte. Infolge schwerer brandschutztechnischer Mängel müssen alle im Gebäudekomplex NUK I und II untergebrachten Nutzungen bis spätestens im Frühjahr 2018 an einen anderen Standort innerhalb des Universitätsspitals verlegt werden. Um die nötigen Rochadeflächen bereitstellen zu können, wird zurzeit der Modulbau SUED II im Park erstellt (RRB Nr. 101/ 2015). In diesem Gebäude werden Nutzungen mit einem grossen Bedarf an haustechnischen Installationen konzentriert, während andere Nutzungen wie die Forschungsstation des CTC, die in dieser Hinsicht geringere Anforderungen stellen, in anderen Teilen des Universitätsspitals untergebracht werden können. Für die Forschungsstation bieten sich die Räume der vormaligen Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) im Geschoss U des Nordtakts 1 als geeigneter Ersatzstandort an. Von der hier zur Verfügung stehenden Nettogeschossfläche von 500 m2 können zunächst 400 m2 für die Forschungsstation in Beschlag genommen werden. Weitere 90 m2 werden vorübergehend als Forschungsfläche der ORL-Klinik zur Verfügung gestellt. Sobald in zwei bis drei Jahren die ORL-Forschungsfläche auf das Wagi-Areal nach Schlieren ausgelagert worden ist, wird auch diese Fläche der Forschungsstation zugeschlagen. Eine Restfläche von 10 m2 entfällt auf eine Anlage des Spitalnetzwerks. Die Baumassnahmen umfassen im Wesentlichen: – die Demontage und Entsorgung der alten Geräte und Installationen, – das Verschliessen von Schächten und Maueröffnungen, – die Erneuerung und Anpassung der haustechnischen Installationen und brandschutztechnischen Einrichtungen, – den Innenausbau der künftigen Forschungsstation.

Die Forschungsräume der ORL-Klinik werden so gestaltet, dass nach ihrer Übergabe an die Forschungsstation des CTC nur noch geringfügige bauliche Anpassungen notwendig sind. Das Projekt wird mit Zustimmung des kantonalen Hochbauamts und des Immobilienamts unter der Federführung des Universitätsspitals abgewickelt. Die Leerung des Nukleartrakts erfolgt mit einer Reihe aufeinander abgestimmter Massnahmen unter hohem Zeitdruck. Innerhalb dieses zeitlichen Gefüges müssen die neuen Räume der Forschungsstation im Juli 2017 bezugsfertig sein. Das Universitätsspital hat durch die fsp Architekten AG, Spreitenbach, ein Bauprojekt ausarbeiten lassen. Die Kosten der baulichen Massnahmen betragen gemäss dem Kostenvoranschlag der Architekten vom 21. Juni 2016 Fr. 3 685 000 (Kostenstand 1. April 2016, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitung 190 000 Gebäude 2 743 000 Umgebung 8 000 Baunebenkosten 78 000 Reserve 334 000 Ausstattung 332 000 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 3 685 000 Die Kosten für die SKP-Position 9, Ausstattung, von Fr. 332 000 gehen direkt zulasten des Universitätsspitals. Es verbleibt ein zu bewilligender Betrag von Fr. 3 353 000. Gemäss IPSAS errechnen sich die jährlichen Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalk. Zinsen Abschreibung Abschreibung (1,5%) nach IPSAS/H+ Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 2,3% 77 100 600 3% 2 300 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 2,4% 80 200 600 3% 2 400 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 33,6% 1 125 400 8 400 3% 33 800 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 61,7% 2 070 300 15 500 5% 103 500 Total (einschliesslich 8,0% MWSt) 100% 3 353 000 25 100 142 000 Total 3 353 000 167 100

Es entstehen keine personellen und zusätzlichen betrieblichen Folgekosten, da die bestehende Forschungsstation lediglich an einen neuen Standort verschoben wird. Der Umbau der vormaligen ZSVA muss unverzüglich an die Hand genommen werden, um einen Weiterbetrieb der Forschungsstation zu gewährleisten. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit ist auf den Standardprozess gemäss §§ 13 ff. der Immobilienverordnung (ImV, Projektgenehmigungsverfahren) zu verzichten, da bereits feststeht, dass die dem Projekt vorangegangene Nutzwertanalyse gemäss § 12 ImV einen genügend hohen Nutzwert ergeben hat. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich (USZG) eine Ausgabe von Fr. 3 353 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der Bausubstanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbauten. Das Vorhaben ist im Budget und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2017–2020 nicht enthalten. Die Finanzierung ist durch Verschiebungen oder Kürzungen von anderen Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation, sicherzustellen. Die Zuständigkeit für den Abschluss von Verträgen, welche die Bauausführung betreffen, richtet sich nach § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV).

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt «Nordtrakt 1, Geschoss U, Umbau für die Rochade der Forschungsstation des Clinical Trial Centers aus dem Nukleartrakt» des Universitätsspitals Zürich wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 353 000 bewilligt. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

II. Dieser Beitrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2016)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Zitiert in