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Anfrage Thomas Lamprecht, Bassersdorf, und Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Suchtprävention Alkohol – Kiffen revolutionieren, Beantwortung

RRB Nr. 981/2021 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 8. Sept. 2021

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Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 981/2021

Anfrage Thomas Lamprecht, Bassersdorf, und Hans-Peter Amrein, Küsnacht, betreffend Suchtprävention Alkohol – Kiffen revolutionieren, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 190/2021

Sitzung vom 8. September 2021

981. Anfrage (Suchtprävention Alkohol – Kiffen revolutionieren) Die Kantonsräte Thomas Lamprecht, Bassersdorf, und Hans-Peter Amrein, Küsnacht, haben am 17. Mai 2021 folgende Anfrage eingereicht: Anlässlich der «Nationalen Dialogwoche Alkohol» weist die Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS) die Öffentlichkeit mit einer Medienmitteilung darauf hin, dass es Situationen gibt, in denen bereits kleine Mengen Alkohol erhöhte Risiken bergen. Die heutige Medienmitteilung steht unter dem Titel «Wann ist Alkohol fehl am Platz?» und sensibilisiert für Situationen, in denen man besser gar nicht trinkt. Einen unsäglichen Contra-Punkt dazu publiziert die börsenquotierte TX Group AG in der heutigen Ausgabe ihres Tages-Anzeigers. Die Zeitung berichtet über eine im Aargau mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) operierende und am «perfekten Cannabis forschende» Firma mit Schweizer und deutschem Aktionariat (VR ist u. a. der ehemalige deutsche Vizekanzler, Philipp Rösler, FDP). Unter dem Titel «Sie wollen das Kiffen revolutionieren» wird die Tätigkeit dieser Firma unkritisch beschrieben, ja regelrecht beworben. Der operative Leiter der Firma wird wie folgt zitiert: Würden die Pflänzchen erst einmal in der richtigen Kombination gekreuzt, seien die Möglichkeiten fast grenzenlos. Im Labor werde identifiziert, welche Genabschnitte für welche Eigenschaften der Pflanzen verantwortlich sind. Der «Forschungsleiter» der Firma geriet im Gespräch mit der Journalistin scheinbar ins Schwärmen, als er von den Möglichkeiten berichtete, die in den Genen von Cannabis schlummern. Wie sich zum Beispiel Hanfsorten züchten lassen, die durch eine feine Ananasnote bestechen und einen intensiven Rausch erzeugen. Und das alles zwecks Züchtung von Sorten, welche anschliessend im Rahmen von Pilotprojekten in grossen Städten der Schweiz, u. a. auch in der Stadt Zürich, über die Ladentheken gehen sollen. Welche Sorten tatsächlich über die Ladentheken gehen, entscheiden am Ende diese Städte, welche die Projekte durchführen. Der Bund gibt nur die Rahmenbedingungen vor: Der Hanf muss aus der Schweiz stammen und wenn immer möglich aus biologischer Produktion stammen. Dass sich die oben genannte, gutgemeinte Medienmitteilung und Bundesaktion geradezu widersprechen, ist offensichtlich.

Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Ist sich der Regierungsrat dieses Widerspruchs bewusst?

2. Wie stellt sich der Regierungsrat zu den vom Bund geplanten «Pilotversuchen» mit in der Schweiz gezüchtetem und oben beschriebenem Hanf?

3. Gibt es im Kanton Zürich mit Hanfsorten «forschende» Firmen und Projekte (Wenn ja, Bitte um Auflistung und Beschrieb der Forschungstätigkeiten dieser Firmen oder Forschungsanstalten)?

4. Was tut der Kanton mit Bezug auf die Suchtprävention von Cannabis?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Thomas Lamprecht, Bassersdorf, und Hans-Peter Amrein, Küsnacht, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Regierungsrat bezieht nicht Stellung zu Themen und Geschäften, die nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Zu Frage 2: Der Regierungsrat hat sich bereits verschiedentlich zu Pilotversuchen mit Cannabis geäussert. Hierzu verweisen wir auf die Stellungnahme zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (SR 812.121) und zur Verordnung über Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz (Pilotversuche mit Cannabis) vom 3. Oktober 2018 (RRB Nr. 952/2018) sowie auf die Beantwortung der Anfragen KR-Nrn. 324/2018 betreffend Pilotversuche mit Cannabis und 36/2019 betreffend Pilotversuche mit Cannabis II. Die streng regulierten Pilotversuche können dazu beitragen, wissenschaftliche Erkenntnisse über alternative Möglichkeiten zur Regelung der nichtmedizinischen Anwendung von Cannabis zu gewinnen und so Lösungsansätze zu entwickeln. Wichtig ist dabei, dass an einer Pilotstudie nur teilnehmen kann, wer mindestens 18 Jahre alt ist und bereits Cannabis konsumiert. Ausserhalb solcher klar regulierter Pilotversuche bleibt das geltende Cannabis-Verbot bestehen. Zu Frage 3: Die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, wonach Pilotversuche mit der kontrollierten Abgabe von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken ermöglicht werden (Art. 8a), ist erst am 15. Mai 2021 in Kraft getreten. Damit Unternehmen im Rahmen der Pilotversuche Hanf anbauen dürfen, müssen diese beim Bundesamt für Gesundheit eine Bewilligung einholen, die nur erteilt wird, wenn strikte Voraussetzungen erfüllt sind. Zurzeit verfügt im Kanton Zürich nur die Innuana AG über eine Aus- nahmebewilligung zum Anbau von Cannabis mit einem THC-Gehalt von mehr als 1%. Diese Ausnahmebewilligung ist im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsprojektes gültig für die Evaluation von Hanfpflanzen, die optimal für die Anbaubedingungen in der Schweiz geeignet sind. Zu Frage 4: Im Kanton Zürich besteht ein breites Angebot zur Suchtprävention im Allgemeinen und zur Prävention vor Cannabiskonsum im Besonderen. Unter allen kantonsweit tätigen Fachstellen nimmt sich insbesondere die Zürcher Fachstelle zur Prävention des Suchtmittelmissbrauchs (ZFPS) des Themas Cannabis an. Zuständig sind die Fachstellen Sucht

Kanton Zürich. Das Dienstleistungsangebot reicht von niederschwelligen Informationen, Informationsveranstaltungen und Beratungen bis hin zu psychosozialer und psychotherapeutischer Beratung. Die ZFPS hat in Zusammenarbeit mit Gesundheitsförderung und Prävention Kanton Zürich einen Cannabis-Selbsttest erarbeitet, mit dem das eigene Konsumverhalten eingeschätzt werden kann und der aufzeigt, was bei riskantem Konsum hilft. Dieser Selbsttest wird auf digitalen Kanälen beworben und rege von Jugendlichen und jungen Erwachsenen genutzt. Die lokal vernetzten regionalen Suchtpräventionsstellen bearbeiten das Thema Cannabis in verschiedenen Settings und bieten Schulen unter anderem Lehrmittel an sowie Informationsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Zudem begleiten sie die Erarbeitung und Einführung von Früherkennungs- und Frühinterventionskonzepten und führen Cannabiskurse im Auftrag der Jugendanwaltschaften durch, womit sie auch Angebote für bereits (riskant) konsumierende Jugendliche umsetzen. Weitere Präventionsangebote bieten sie etwa in den Settings Gemeinden, Freizeit (z. B. Vereine und Jugendarbeit) und Betrieben an. Personen, die gesetzeswidrig Cannabis konsumiert haben, werden zudem regelmässig zur Strafe in Form einer persönlichen Leistung verpflichtet, entsprechende Kurse der Präventionsfachstellen zu besuchen. Zurzeit prüft die Oberjugendanwaltschaft gemeinsam mit den Suchtpräventionsfachstellen, inwiefern diese Zusammenarbeit künftig noch intensiviert werden könnte.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli