RRB Nr. 986/2012
Anfrage Pierre Dalcher, Andreas Geistlich, Schlieren, und René Gutknecht, Urdorf, betreffend verkehrstechnische Zentrumsentlastung Schlieren durch flankierende Massnahmen mit der Erstellung der Limmattalbahn auf Schlieremer und Urdorfer Gebiet, B
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 204/2012
Sitzung vom 26. September 2012
986. Anfrage (Verkehrstechnische Zentrumsentlastung Schlieren durch flankierende Massnahmen mit der Erstellung der Limmattalbahn auf Schlieremer und Urdorfer Gebiet) Die Kantonsräte Pierre Dalcher und Andreas Geistlich, Schlieren, sowie René Gutknecht, Urdorf, haben am 9. Juli 2012 folgende Anfrage eingereicht: Mit der Erstellung der Limmattalbahn und der Verlängerung der Tramlinie 2 erhält das Limmattal insbesondere Schlieren, die Voraussetzung für eine Leistungssteigerung des öffentlichen Verkehrs. Die Stadtentwicklung von Schlieren und dessen Bedeutung als Wirtschaftsstandort sind dabei zu fördern und nicht zu behindern. Zudem liegt auch Schlieren auf der Verkehrsachse des aufstrebendsten Entwicklungsgebiets vor Zürich. Flankierende Massnahmen sind dringend nötig, insbesondere für den MIV. Ohne sie können die Ziele der städtebaulichen Zentrumsentwicklung für den kombinierten Verkehr (ÖV, MIV und Langsamverkehr) nicht erreicht werden. Um das Zentrum von Schlieren vom Durchgangsverkehr zu entlasten, sind Massnahmen auf der Bernstrasse nötig. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Welche Dringlichkeit sieht der Regierungsrat für eine längsgeführte Unterwerfung (Achse West/Ost) der «Engstringerkreuzung» (Kreuzung Bern/Engstringerstrasse) als flankierende Massnahme im oben genannten Sinne?
2. In welcher Art und Weise werden die «Hallerkreuzung» (Gabelung Bern/Ueberlandstrasse) und die Gaswerkkreuzung (Kreuzung Bern/ Gasometerstrasse) an das neue Verkehrsaufkommen angepasst?
3. An welchen Standorten soll das RVS System (Regionale Verkehrssteuerung) auf den Gemeindegebiet Schlieren und Urdorf eingesetzt werden?
4. Wie gedenkt der Regierungsrat die Anwohnerschaft vor den Auswirkungen des zu erwartenden Mehrverkehrs zu schützen?
5. In welcher zeitlichen Abfolge plant der Regierungsrat die Erstellung der Limmattalbahn und der dafür notwendigen flankierenden Massnahmen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Pierre Dalcher und Andreas Geistlich, Schlieren, sowie René Gutknecht, Urdorf, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Engstringerkreuzung ist bereits seit Längerem als Schlüsselknoten des Strassennetzes im Limmattal bekannt. Bereits 2005 wurde ein erster Ausbauschritt vorgenommen. Im Hinblick auf die weitere vorgesehene Entwicklung im Limmattal sowie auf die von Kanton und der Stadt Schlieren beabsichtigte Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf die Bernstrasse zur Entlastung des Zentrums wird ein weiterer Ausbau der Engstringerkreuzung notwendig und dringlich sein. Dabei steht eine Unterführung in Ost-West-Richtung im Vordergrund. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Projektierung der Limmattalbahn sowie der Entlastung des Zentrums von Schlieren, damit die optimale gesamtverkehrliche Wirkung erzielt werden kann. Zu Frage 2: Sowohl die Haller- wie auch die Gaswerkkreuzung werden auf das zukünftige Verkehrsaufkommen in der Bernstrasse angepasst. Die Massnahmen an der Hallerkreuzung werden auf den neuen Anschluss der Goldschlägistrasse (Projekt der Stadt Schlieren) und die private Erschliessung des Neubaus der Zürich-Versicherung abgestimmt. Die definitive Knotenform kann aufgrund der Anforderungen aus diesen beiden Rahmenbedingungen noch nicht festgelegt werden. Die Gaswerkkreuzung wird wiederum auf die Kreuzung Hermetschloobrücke/Bernstrasse abgestimmt, für welche die Stadt Zürich verantwortlich ist. Auch hier kann die Knotenform erst nach detaillierter Abstimmung definitiv festgelegt werden. Sowohl für die Haller- als auch für die Gaswerkkreuzung kann aber die notwendige Kapazität zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 3: Die Massnahmen der regionalen Verkehrssteuerung (RVS) sind gemäss Bericht und Antrag des Regierungsrates über die Bewilligung eines Rahmenkredits für Regionale Verkehrssteuerung (Vorlage 4603) auf dem Gemeindegebiet von Schlieren an folgenden Knoten vorgesehen: Zürcher-/Bern-/Badenerstrasse (Knoten Schönenwerd), Zürcher-/ Gasometerstrasse und Bern-/Gasometerstrasse (beidseits der Gasometerbrücke) sowie Zürcher-/Hermetschloostrasse und Bern-/Hermetschloostrasse (beidseits der Hermetschloobrücke). Sie sollen den Verkehr auf die Bernstrasse lenken und dadurch das Zentrum von Schlieren ent- lasten. Auf dem Gemeindegebiet von Urdorf sind RVS-Massnahmen
auf der Bernstrasse bei beiden Knoten des Autobahnanschlusses und am Knoten Birmensdorferstrasse / In der Luberzen sowie am Knoten Bern-/ Bremgartenstrasse vorgesehen. Diese Massnahmen zielen auf eine verbesserte Stauraumbewirtschaftung ab, damit der Autobahnanschluss Urdorf Nord funktionstüchtig bleibt und gleichzeitig die Siedlungsgebiete vor möglichem Ausweichverkehr geschützt werden können. Zu Frage 4: Dem Schutz der angrenzenden Quartiere ist grosse Bedeutung beizumessen. Dies gilt auf der Zentrumsdurchfahrt in Schlieren mit den geplanten Anpassungen, die im Zuge der Realisierung der Limmattalbahn erfolgen, genauso wie für die Bern- und die Engstringerstrasse. Hier ist der Integration des Strassenraums ins Siedlungsumfeld besonderes Augenmerk zu schenken. Im Bereich der Engstringerstrasse wird ein entsprechendes Betriebs- und Gestaltungskonzept erarbeitet, um der Abstimmung zwischen Siedlung und Verkehr optimal Rechnung tragen zu können. Diese Planungen erfolgen gemeinsam mit der Stadt Schlieren. Weitere konkrete Massnahmen sind im Zuge der weiteren Projektierung zu prüfen und zu vertiefen. Zu Frage 5: Der Zeitplan der Limmattalbahn sieht den Baubeginn im 2017 vor. Es ist zurzeit noch offen, ob die Limmattalbahn in einer oder mehreren Etappen erstellt wird. Die für die optimale gesamtverkehrliche Abwicklung notwendigen flankierenden Massnahmen werden mit der Limmattalbahn und den Gemeinden auf das Bauprogramm der Limmattalbahn abgestimmt.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi