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Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Marcel Suter, Thalwil, betreffend Stellenwert des ÖV am linken Zürichsee-Ufer, Beantwortung

RRB Nr. 99/2020 · Regierungsrat des Kantons Zürich

Vom 5. Feb. 2020

https://lexipedia.io/de/docs/ch-zh/regierungsrat/rrb-nr-99-2020/de/anfrage-christina-zurfluh-fraefel-wadenswil-und-marcel-suter-thalwil-betreffend-stellenwert-des-ov-am-linken-zurichsee-ufer-beantwortung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Zürich
  3. Regierungsrat des Kantons Zürich
Quelle

Geltung: Wie spätere Gerichte diesen Entscheid behandelt haben, wurde nicht ausgewertet.

RRB Nr. 99/2020

Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Marcel Suter, Thalwil, betreffend Stellenwert des ÖV am linken Zürichsee-Ufer, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 353/2019

Sitzung vom 5. Februar 2020

99. Anfrage (Stellenwert des ÖV am linken Zürichsee-Ufer) Kantonsrätin Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Kantonsrat Marcel Suter, Thalwil, haben am 18. November 2019 folgende Anfrage eingereicht: Nachdem im Kantonsrat der Klimanotstand ausgerufen wurde, die grünen Diskussionen anhalten und vehement Massnahmen zur CO2-Reduktion gefordert werden, ist speziell der ÖV als Beförderungsmittel gefragt. Auch wenn viele Bürger zum Umsteigen bereit wären, wird ihnen die ÖV-­ Nutzung regelmässig bereits am Montagmorgen zu den Spitzenzeiten vermiest und erschwert. So werden die S-Bahnen (S2 und S8) verkürzt geführt, sodass in beiden Klassen bereits ab Wädenswil nur noch Stehplätze zur Verfügung stehen. Dies war bereits früher der Fall, aber jetzt haben wir «indische» Platzverhältnisse spätestens ab Thalwil. Verspätungen aufgrund von Personalmangel oder technischen Störungen sind ebenfalls an der Tagesordnung. Auch wenn diese Problematik vielerorts und nicht nur am linken Zürichsee-Ufer auftritt, bitten wir den Regierungsrat doch, uns folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Kennt der Regierungsrat die aktuellen, detaillierten ÖV-Zahlen der Einfallsachsen in die Stadt Zürich?

2. Welchen Stellenwert misst der Regierungsrat dem ÖV im Bezirk Horgen bei

3. Wieso wurden ausgerechnet im Bezirk Horgen die S-Bahnen dort verkürzt?

4. Hat der Regierungsrat Kenntnis von den erwähnten Vorkommnissen in den letzten Wochen?

5. Falls ja, welche Massnahmen hat er bereits ergriffen?

6. Falls ja, welche Massnahmen sind geplant?

7. Falls nein, welche Massnahmen wird er ergreifen und in welchem Zeitraum?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, und Marcel Suter, Thalwil, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 4: Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) erhebt im Rahmen des ZVV-­ Controllings mittels Fahrgastzählungen und Hochrechnungen alle Frequenzen des öffentlichen Verkehrs (öV) im Kanton Zürich. Die öV-Frequenzen auf den Einfallsachsen in die Stadt Zürich – zu denen auch die Linien der Zürcher S-Bahn gehören – dienen dem ZVV unter anderem für die Planung und Bestellung des Verbundangebotes. Die Transportleistungen im Gebiet des ZVV werden durch verschiedene Verkehrsunternehmen erbracht. Die Linien der Zürcher S-Bahn am linken Zürichseeufer werden von den SBB betrieben, die auch verantwortlich für den Einsatz des dazu benötigten Rollmaterials sind. Am 20. Oktober 2019 informierten die SBB zunächst die Besteller der Zürcher S-Bahn und anschliessend mit einer Medienmitteilung die Öffentlichkeit darüber, dass bei den Doppelstocktriebzügen (DTZ) der zweiten Generation eine ausserordentliche Revision der Fahrmotoren nötig sei. Dazu würden laufend jeweils sechs Züge aus dem Betrieb genommen. Zu Fragen 2 und 3: Der öV hat im gesamten Kanton Zürich und somit auch im Bezirk Horgen einen grossen Stellenwert. Der Bezirk Horgen verfügt dank einer guten Bahn- und Buserschliessung über ein attraktives öV-Angebot. Insgesamt verkehren am linken Zürichseeufer die vier S-Bahn-Linien S2, S8, S24 und S25, die mit Ausnahme der S25 alle mit DTZ betrieben werden. Auf der S24 verkehren neben den DTZ zudem Doppelstockpendelzüge der ersten Generation. Aus betrieblichen Gründen setzen die SBB auf der gleichen Strecke möglichst einheitliches oder miteinander kompatibles Rollmaterial ein. Dies führt dazu, dass bei unerwarteten Ausfällen eines bestimmten Fahrzeugtyps in der Regel auch nur spezifische Linien von diesem Ausfall betroffen sind. Im Herbst 2019 stellten die SBB im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten vermehrt Verschleiss an den Radsatzlagern der Fahrmotoren der DTZ fest. Sie erachteten es als notwendig, kurzfristig und ausserhalb der ordentlichen Revisionsarbeiten sämtliche Motoren der DTZ zu überprüfen und diese bei Bedarf zu revidieren. Als Folge davon stehen seit dem 21. Oktober 2019 vorübergehend jeweils sechs DTZ nicht für den Betrieb der Zürcher S-Bahn zur Verfügung. Weil die DTZ-Flotte im Kanton Zürich unter anderem auf dem Streckenabschnitt der Zürcher

S-Bahn im Bezirk Horgen eingesetzt wird, ist auch dieser von den Folgen der ausserordentlichen Revision betroffen. Daneben sind die Auswirkungen aber nicht nur am linken Zürichseeufer, sondern auch auf dem Korridor Zürich–Winterthur zu spüren, weil dieser ebenfalls durch die S8 (Pfäffikon SZ–Zürich–Winterthur) und die S24 (Zug–Zürich–Weinfelden TG / Thayngen SH) mit DTZ bedient wird. Zu Fragen 5–7: Durch den Ausfall von sechs DTZ waren die SBB als Betreiberin der S-Bahn gezwungen, Überbrückungsmassnahmen zu veranlassen. Die SBB setzten sich zum Ziel, die Auswirkungen dieser Massnahmen auf ein Minimum zu senken und die Massnahmen dergestalt umzusetzen, dass möglichst wenige Fahrgäste betroffen sind. Dies konnte insbesondere dadurch erreicht werden, dass Kurse, die als Mehrfachkompositionen geführt werden (zwei oder drei aneinandergekoppelte Kompositionen), um eine Komposition gekürzt wurden. Dadurch konnten Kursausfälle vermieden werden. Den SBB gelang es zudem, die angespannte Rollmaterialsituation noch etwas mehr zu entschärfen, indem sie aus anderen Regionen der Schweiz vier Fahrzeuge des Typs Regio-Dosto abzogen und als Ersatz von vier ausfallenden DTZ einsetzte. Anfang 2020 teilten die SBB mit, dass es gegenüber dem ursprünglich angestrebten Termin zur Wiederherstellung der vollen Einsatzbereitschaft (Mitte Dezember 2019) zu Verzögerungen gekommen sei. Es werde damit gerechnet, dass die Überbrückungsmassnahmen voraussichtlich bis Mitte Juni 2020 dauern würden, sofern die Lieferanten die Lieferfristen einhalten würden und keine Verschärfung der Situation eintreffe. Der ZVV hat bei den SBB umgehend interveniert und mitgeteilt, dass er eine möglichst rasche Wiederherstellung der vollen Einsatzbereitschaft erwarte. Bis zur vollständigen Einsatzbereitschaft der ausgefallenen DTZ wird somit einerseits auf der S8 zwischen Pfäffikon SZ und Winterthur und anderseits auf der S24 zwischen Zürich und Weinfelden TG je ein Kurs während der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Abend mit einem verminderten Platzangebot geführt. Die zeitweise gekürzte Führung eines Kurses der S2 konnte aufgehoben werden und die Linie verkehrt seit dem Fahrplanwechsel vom 15. Dezember 2019 wieder planmässig mit der normalen Kapazität.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli