RRB Nr. 991/2020
Strassen, Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Surbbrücke, Ersatz, zusätzliche gebundene und zusätzliche neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020
991. Strassen (Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Objekt Nr. 091-003, Surbbrücke, Ersatz, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 24/2020 bewilligte der Regierungsrat für den Ersatz der Surbbrücke in der Gemeinde Niederweningen eine Ausgabe von Fr. 1 559 000. Während der Detailprojektierung wurde vom Eigentümer der Parzelle Kat.-Nr. 882 angeregt, entlang der Parzelle die Wehntalerstrasse gemäss der Radwegstudie des Amtes für Verkehr zu realisieren. Zudem wurde seitens der Abteilung P+R des Tiefbauamts die Festsetzung und Realisierung des westlichen Fussgängerüberganges (separates Projekt) vorangetrieben, sodass die Bauarbeiten ebenfalls noch im Jahr 2020 ausgeführt werden können. Dazu ist es nötig, rund 80 m Deckbelag zwischen den beiden Baustellen zu erneuern. Für die Ausführung sind weitere, nicht vorhersehbare Zusatzaufwendungen erforderlich geworden, die gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von insgesamt Fr. 247 500 verursachen. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: – Erwerb von rund 35 m² Bauland; – Umlegen der Strassenentwässerung aus der Parzelle Kat.-Nr. 882 in die Staatsstrasse; – Verlängerung des östlichen Strassenperimeters für die Strassenrandanpassung im Bereich der Parzelle Kat.-Nr. 882; – Verlängerung des westlichen Strassenperimeters für den Ersatz von rund 80 m Deckbelag; – nicht vorgesehene, detaillierte statische und materielle Zustandsuntersuchung der bestehenden Brücke für die Phase der einspurigen Verkehrsführung, einschliesslich der sich daraus ergebenden provisorischen Verstärkungsmassnahmen; – Projektierung und Ausführung der erwähnten Massnahmen.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 2. September 2020 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgaben Ausgaben stehende in Franken in Franken Ausgabensumme in Franken Erwerb von Grund und Rechten 30 000 30 000 Bauarbeiten 1 316 500 31 500 1 348 000 Nebenarbeiten 57 500 57 500 Technische Arbeiten 185 000 186 000 371 000 Total 1 559 000 247 500 1 806 500 Für die Mehrkosten sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 196 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Ausgabe von Fr. 51 500 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 247 500 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 806 500 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 80% 1 448 000 1 448 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 20% 358 500 358 500 Fahrradanlagen (federführend) Total 100% 1 448 000 358 500 1 806 500 Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 10 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Fahrradanlagen 358 500 1 500 2,5% 9 000 Zwischentotal 1 500 9 000 Total 358 500 10 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 091-003, Niederweningen, aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2020 und im Budgetentwurf 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Projekt Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Objekt Nr. 091- 003, Surbbrücke, Ersatz, werden zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 24/2020 von insgesamt Fr. 1 559 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 247 500 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 1 252 000 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 196 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 1 448 000, und 2. zur neuen Ausgabe von Fr. 307 000 eine zusätzliche neue Ausgabe von Fr. 51 500 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 358 500. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 806 500.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli