Sozialversicherungsgericht Zürich, Ablösung einer IV-Rente durch eine AHV-Rente. Vergleichsrechnung und Besitzstandswahrung. Invalidenrente ist korrekt berechnet worden. Splitting war nach Ehescheidung im Jahr 1998 im Rahmen der 10. AHV-Revision vorzunehmen. (2017) | Lexipedia