Sozialversicherungsgericht Zürich, Die Beschwerdeführerin war zu prüfenden Zeitraum nicht dauernd voll erwerbstätig und die den Beiträge aus Erwerbstätigkeit sind kleiner als die Hälfte der Nichterwerbstätigenbeiträge. Sie hat Beiträge als Nichterwerbstätige zu entrichten. - hängig (2025) | Lexipedia