Sozialversicherungsgericht Zürich, Erlass der Schadenersatzverfügungen nach Mitteilung des Konkursamtes, dass die Beitragsforderung der Ausgleichskasse voraussichtlich ungedeckt bleibe; Keine faktische Organstellung des Leiters Finanzen mit Kollektivprokura zu zweien. - BGE 9C_851/2016 (2016) | Lexipedia