Sozialversicherungsgericht Zürich, Schadenersatzpflicht (Art. 52 AHVG) eines faktischen Organs einer GmbH. Abstellen auf Lohndeklaration 2012 ist korrekt. Es ist nicht zu vermuten, dass eine falsche Lohndeklaration vorlag oder eine blosse Anwartschaft deklariert wurde. Gegenbeweis gelingt nicht. (2016) | Lexipedia