Sozialversicherungsgericht Zürich, Frühere Schadenersatzverfügungen und die folgende Nichtbeachtung von Abrechnungs-und Zahlungspflichten führen noch nicht zur Schadenskenntnis der Ausgleichskasse. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur für ausbezahlte Familienzulagen. (2017) | Lexipedia