Sozialversicherungsgericht Zürich, Arbeit auf Abruf. In den Beobachtungszeiträumen von einem respektive einem halben Jahr liegen Beschäftigungsschwankungen über 20 % respektive 10 % vor. Es lässt sich damit keine Normalarbeitszeit ermitteln und damit keinen Verdienstausfall. Abweisung. (2024) | Lexipedia