Sozialversicherungsgericht Zürich, Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung verwirkt, da die notwendigen Unterlagen nicht innert dreimonatiger Frist seit Anmeldung respektive innert der eingeräumten Nachfrist eingereicht wurden und keine Fristwiederherstellungsgründe ersichtlich sind. (2026) | Lexipedia