Sozialversicherungsgericht Zürich, Kinderrente der beruflichen Vorsorge für Stiefkind; kein gesetzlicher und reglementarischer Anspruch; Unterhaltspflicht trifft primär die Kindseltern; keine über eheliche Beistandspflicht hinausgehende Pflicht des Versicherten (2019) | Lexipedia