Sozialversicherungsgericht Zürich, Umstrittene Höhe des mutmasslich entgangenen Verdienstes im Rahmen der Prüfung einer Überentschädigung. Teilweise Klageanerkennung in Klageantwort. Kinderzulagen sind dem mutmasslich entgangenen Verdienst anzurechnen (teilweise Gutheissung). Überproportionale Einkommensentwicklung im hypothetischen Gesundheitsfall nicht überwiegend wahrscheinlich ausgewiesen. Nebeneinkommen nicht anzurechnen, da Tätigkeit erst kurz vor Eintritt des Gesundheitsschadens angetreten. (2020) | Lexipedia