Sozialversicherungsgericht Zürich, Vorsorgereglement der Beklagten, wonach Hinterbliebene von Versicherten, welchen vor ihrem Versterben eine Invalidenrente der Beklagten ausgerichtet wurde, keinen Anspruch auf Ausrichtung eines Todesfallkapitals haben, verstösst nicht gegen Bundesrecht (2021) | Lexipedia