Sozialversicherungsgericht Zürich, Auslegung einer von der Beklagten formulierten Bestätigung gemäss Art. 53e Abs. 4bis BVG. Kein Übernahmewille in Bezug auf pendente Leistungsfälle mit IV-Grad unter 40 %. Abweisung der Klage und Feststellung, dass Klägerin den Leistungsfall der Beigeladenen weiterzuführen hat. Parteientschädigung an anwaltlich vertretene Beigeladene. (2023) | Lexipedia