Sozialversicherungsgericht Zürich, Als Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer GmbH hat die Beschwerdeführerin laut Art. 2 Abs. 3bis Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall in der seit dem 8. Oktober 2020 gültigen Fassung grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. (2021) | Lexipedia