Sozialversicherungsgericht Zürich, Dienstleistende sind für die Festsetzung der Entschädigung entweder als Erwerbs- oder Nichterwerbstätige zu qualifizieren. Eine Kombination bzw. Kumulation der beiden Entschädigungsarten ist gesetzlich nicht vorgesehen. - BGE 9C_560/2020 (2020) | Lexipedia