Sozialversicherungsgericht Zürich, Nach Lage der Akten ist unklar, ob und gegebenenfalls inwieweit der Beschwerdeführer aufgrund eines Kompressionssyndroms der oberen Thoraxapertur in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist; Rückweisung zur ergänzenden medizinischen Abklärung. (2013) | Lexipedia