Sozialversicherungsgericht Zürich, Abstellen auf RAD-Untersuchungsbericht: die Beschwerdeführerin ist in leidensangepasster Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig; Statusfrage: sie war nie in wesentlichem Umfang erwerbstätig. - BGE 9C_654/2014 (2014) | Lexipedia