Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung; keine anspruchsbeeinflussende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse seit früherer Rentenablehnung; psychisches Beschwerdebild augenfällig durch belastende psychosoziale Umstände geprägt; kein invalidisierendes Suchtgeschehen ausgewiesen. (2014) | Lexipedia