Sozialversicherungsgericht Zürich, Rentenrevision; Anordnung einer weiteren Begutachtung durch die IV-Stelle; Nichteintreten mangels Rechtsschutzinteresse, da Abstellen auf das bereits eingeholte psychiatrische Gutachten zur Abweisung des Rentenanspruches führen würde. (2014) | Lexipedia