Sozialversicherungsgericht Zürich, Teilweise Gutheissung, da Rente erst auf das Ende des dritten Monats nach Eintritt einer Verbesserung des Gesundheitszustandes aufgehoben werden kann. Im Übrigen Abweisung, da die angestammte Tätigkeit einer zu 100 % zumutbaren behinderungsangepassten Tätigkeit entsprach. (2014) | Lexipedia