Sozialversicherungsgericht Zürich, Wiedererwägungsweise Rentenaufhebung, ursprünglicheRentenzusprache nicht zweifellos unrichtig. Medizinischer Sachverhalt für die Beurteilung der Revisionsvoraussetzungen nicht schlüssig; Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen; Abweisung des Gesuchs um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. (2014) | Lexipedia