Sozialversicherungsgericht Zürich, Abweisung des Anspruchs auf die beantragte Umschulung, weil diese nicht geeignet ist, die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin deutlich zu erhöhen, und weil diese nicht eingliederungswirksam und daher in sachlicher Hinsicht nicht angemessen ist. (2014) | Lexipedia