Sozialversicherungsgericht Zürich, Nichteintreten der IV-Stelle auf eine Neuanmeldung (Hilflosenentschädigung) mangels Glaubhaftmachung einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse. Keine Nachfristansetzung erforderlich. - BGE 9C_650/2014 (2014) | Lexipedia