Sozialversicherungsgericht Zürich, Trotz ausgewiesener chronifizierter Depression ging IV-Stelle abweichend vom Gutachten von einem gut behandelbaren Leiden aus; bei Vorliegen von psychosozialen Belastungsfaktoren darf nicht ohne Weiteres darauf geschlossen werden, es liege kein ivalidenversicherungsrechtlich relevantes Leiden vor. Gutheissung. (2015) | Lexipedia