Sozialversicherungsgericht Zürich, Ergotherapie ist i. c. als pädagogisch-therapeutische und nicht als medizinische Massnahme zu qualifizieren, da sie der Fortsetzung einer mehrjährigen Psychomotorik-Therapie dient. Auch wenn sie als medizinische Massnahme gälte, wären die Voraussetzungen zur Übernahme durch die Invalidenversicherung nicht erfüllt. (2016) | Lexipedia