Sozialversicherungsgericht Zürich, Rentenrevision. Gestützt auf polydisziplinäres Gutachten Revisionsgrund nach Art. 17 Abs. 1 ATSG erstellt. Auch unter Berücksichtigung der Standardindikatoren zeitigt somatoforme Schmerzstörung keine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Rentenaufhebung erfolgte zu Recht. - BGE 9C_339/2017 (2017) | Lexipedia