Sozialversicherungsgericht Zürich, Wird auf Tabellenlöhne gemäss schweizerischer Lohnstrukturerhebung (LSE) abgestellt, so sind grundsätzlich die aktuellsten statistischen Daten zu verwenden (vorliegend: LSE 2012). Die Invaliditätsbemessung der Unfallversicherung gestützt auf ältere Tabellenlöhne (LSE 2010) ist für die IV-Stelle nicht verbindlich. (2017) | Lexipedia