Sozialversicherungsgericht Zürich, SchlB IVG 6. IV-Revision aufgrund eines „Mischsachverhalts“ nicht anwendbar; Voraussetzungen der Wiedererwägung ebenfalls nicht erfüllt, Rentenrevision i.S.v. Art. 17 Abs. 1 ATSG gestützt auf MEDAS-Gutachten zulässig (substituierte Begründung); Abweisung. (2017) | Lexipedia