Sozialversicherungsgericht Zürich, Einkommensvergleich. Das Valideneinkommen ist gestützt auf die LSE zu ermitteln und beim Invalideneinkommen ist wegen des tiefen Beschäftigungsgrades ein Abzug vom Tabellenlohn vorzunehmen. Es resultieren höhere Rentenansprüche als von der IV-Stelle berechnet. (2017) | Lexipedia