Sozialversicherungsgericht Zürich, Neuanmeldung. Kein Abstellen auf RAD-Untersuchungsberichte, da Gesundheitszustand und Leistungsvermögen für relevante Zeitperiode nicht hinreichend feststeht. Beschwerdeführerin hat im Zeitpunkt des Urteils bereits ordentliches Rentenalter erreicht. (2017) | Lexipedia